Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
914
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vom 2- 1791 (lii. Ul. cliii,,. V. art. (10 —2l) ausgenommen,und macht ungeachtet einiger Abänderungen und Zusätze nochjetzt die Grundlage dieses wichtigen Theils der Gesetzgebungaus. Durch Errichtung dieses Tribunals beabsichtigte man zweiZwecke zu erreichen, nämlich Istcns der Gesetzgebung durch dasganze Reich eine Gleichförmigkeit zu geben, und der verschiede-nen Auslegung derselben vorzubcugcn, und 2tcns die Richter inden Schranken ihrer Befugnisse zu halten, ohne sie jedoch derWillkühr des Hofs und der Verwaltungs-Beamten zu unter-werfen. Diesen Ansichten gemäß ward (Art. 2 und 3) demCassations-Tribunal das Erkeuntniß über alle Conflicte undVerweisungen an ein anderes Gericht wegen gegründeten Ver-dachts, das über Syndicats-Klagen gegen ein ganzes Tribunal,so wie über die Cassations - Gesuche gegen die in letzter Instanzerlassenen Urtheile beigelcgt. 2» Beziehung auf die Cassationging man von dem Grundsatz aus, zu dem man sich auch schonvor der Revolution bekannte, ohne ihn jedoch streng zu bcfol-

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(Lonstit. do 1791 tit. III. oliap. ,V- srt. 19, 209 DieConstitution v. 2- 3 (1795) hat (art. 954, 255) fast die-selben Worte, nur ist nach „sus^ioion letzilime" noch hin-zugefügt „ou de survtd prrliligue". 2n der wilden Con-stitution des 2- 2 (1793) geschieht srt. 99, der von demCassations-Tribunal handelt, von der Besugniß desselbenüber die ronvois und ro'gleinoiis des juAes zu erkennen,keine Erwähnung, sondern cs heißt einzig „Le n-ibunalne eonnoit poiut du lood des sstlsires. II prononov surlg Violation des kormes, et sur les conlraventions ex-presses a la loi." 2n der Constitution vom 22ten Frim.2- 8 (13ten Decembcr 1799) Art. 65, 66 wird der Art.254, 255 der Constit. v. 2- 1795 wörtlich wiederholt, mitAusnahme von „sur les reZIernens des juges." 2n derConstit. v. 2- 1802 wird der richterlichen Functionen desCassations-Gerichts zwar nicht erwähnt, aber Art. 81, 82ward ihm das Recht der Oberaufsicht über alle andernTribunale beigelegt. Die Constitution v. 2- 1804 erwähntdes Cassations-Gerichts weiter nicht, als daß sie Art. 136demselben den Titel: Cassationshof beilegt, lieber dasNähere sehe man den Tcrt der Constitutionen selbst beivesenne iom. 1. x. 36, 55, 95, 130, 145, 164.