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2 (1837)
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auch die Gesuche um Revision der Criminal«Urtheile, umCassation der in den Prevotal - Fällen über die Competenz derRichter erlassenen Entscheidungen (m. s. Th. I. S. 490), dieum Ausgleichung der Widersprüche zwischen zwei in letzter In-stanz erlassenen Urtheile, so wie Gesuche um Ausdehnung derFrist zur Einlegung der Cassation. Ferner gab cs ein eigenesBureau zur Untersuchung von Sachen, worin die Kirche be-theiligt war, und überdem noch drei Bureaus, wo die Gesucheum Einleitung der Prozesse, oder über die Instruction derselbenvorkamen. Insbesondere gab es ein Bureau, wohin alle Sa-chen, welche die Domaincn*)- und ein zweites, wohin alle die-jenigen, welche die Finanzen**) betrafen, gebracht wurden(6. s. l. U. psZ. (20 23). Alle Gesuche um Cassation, Re-vision und Ausgleichung der Widersprüche zwischen zwei Ur-theilcn gingen von Rechtswegen an das gehörige Bureau, undzwar nach der Natur der Sachen entweder an das gewöhnlicheCassations -, oder an das geistliche Domainen- oder Finanzbureau(v. «. I. li. pgA. 473 , 474). Die genannten Sachen wur-den vor diese Bureaus gebracht, auch ohne daß die Partheicncs verlangten. Für die übrigen geschah aber die nähere Un-tersuchung in den Bureaus, nur auf Verlangen der Partheien,wo dann der Kanzler das Bureau, welches ihm geeignet schien,damit beauftragte (s. l. R. x.22, 458, 459). Ungeachtet dieserUntersuchung in den Bureaus wurden die Sachen, ehe in demStaatsrath oder in einer der beiden Finanzdirectionen der Be,richt darüber abgcstattet ward, auch noch vor die regnete» äoI'kotel gebracht, so daß eine zweifache Untersuchung derselbender definitiven Entscheidung vorherging (0. ». l. R. pgA. 23,459). In den eben erwähnten Bureaus ward nicht eigentlichabgestimmt. Wenn es sich einzig davon handelte, eine Sachebeim Staatsrath anhängig zu machen, eine Instruction anzu-

*) 6. s. l. kl. psg. 23 heißt es:silsires gu! intoro»»enl IoOomsine, los siäos et Io» ootrois."

**) ldicl. psA. 23siksires gni Interessent Io» korino», Io»tsilles, er Io» autres instieres sto iinsneos." An andernStellen des 6. s. I. U. wird der Unterschied zwischen die,scn Bureaus etwas anders angegeben.