Gerichts war, wie für die großen Hofämter überhaupt, dieMarmortafel in dem großen Saal des Justiz-Pallastes vonParis. Es ist zwar kein Edict bekannt, wodurch dieses Gerichteingesetzt worden wäre. Allein nach einer Denkschrift, welcheirgend ein Mitglied desselben i. I. 1655 verfaßt hat, hattedasselbe schon i. I. 1255 bestanden. Das älteste Document,welches sich in den Archiven des Gerichts über dasselbe vor-fand, war ein Urtheil v. 9ten Februar 1316, von welchem manan das Parlament appellirt hatte, so wie ein Urtheil (srrL-t)dieses letzten Gerichtshofs v. 22ten Jan. 1361, worin das Ur-theil, wovon appellirt war, „sentenoo <1o l'^uclienoo clo I»cool' lies insooolisux" genannt wird. Nach Aufhebung derStelle des Kronfcldherrn ging die Gerichtsbarkeit desselben aufdie Marschälle (auf das Corps derselben) über, so daß derälteste unter ihnen als der Präsident des Gerichts angesehnward. Die Marschälle saßen indessen nur selten selbst zu Ge-richt, sondern sie überließen dieses meistens ihren Stellvertre-tern. Diese letzter» waren früherhin nur Beauftragte (Com-missaricn) der Marschälle. Nämlich in den ersten Zeiten warder Connetable und eben so waren später die Marschälle mitihrer Gerichtsbarkeit vom König förmlich belehnt, so daß sieeben so wie der Admiral die Beamten, die in ihrem NamenRecht sprachen, ernannten. Allein seit d. I. 1655 war dieseGerichtsbarkeit Königlich geworden, und die Beamten des Mk-litair - Gerichts hießen Königs. Räthe. Dasselbebestand in denletzten Zeiten eigentlich nur aus zwei Mitgliedern, nämlich demallgemeinen und besonder» Stellvertreter (lieutensnt gönörslet xsrticulier). Bei Criminal-Urtheilen, wobei mehrere Rich-ter Mitwirken mußten, wurden noch andere Rechtsgelehrte zu-gezogen, welche man aus den Advokaten des Parlamentszu nehmen pflegte. Auch bei Civil - Urtheilcn zog man zu-weilen, nach Erforderniß der Sachen, andere Beamten, Mit-glieder des Rechnungshofs, Kriegs-Kommiffarien u. s. f. zu.Insbesondere hatte auch der Vogt (xrövot) der Connetabliein allen Sachen Sitz und Stimme, und zwar unmittelbar nachdem besonder» Stellvertreter. Die Marschälle von Frankreichkonnten überdem auch, wenn sie wollten, den Sitzungen bei-wohnen und hatten Sitz und Stimme darin. Gewöhnlich
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