Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
840
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selben Formen, wie die Mitglieder der Distrikts »Verwaltungen.Die Wahl für alle erledigten Pfarreien eines Distriktes geschah(Art. 26) einmal im Jahre und zwar zur nämlichen Zeit; dochward für jede Pfarrei besonders gewählt. Die Pfarrer erhiel-ten (Art. 3537) die kanonische Einsetzung von ihrem Bischof,welcher über ihre Lehre und Wandel die nämliche Untersuchunganstelle» und die nämliche Sicherheit von ihnen fordern durfte,wie so eben für die Bischöfe gesagt worden. Die Pfarrer mußtenauch (Art. 38) an einem Sonntag in ihrer Kirche vor derHochmesse, in Gegenwart der Munizipal-Beamten, der Geist-lichkeit und des Volks den nämlichen Eid leisten, wie die Bi-schöfe. Ehe die Pfarrer und Bischöfe diesen Eid geleistet hat-ten, wurden (Tit. II. Art. 40) ihre Stellen für erledigt ange-sehen. Die Bischöfe und Pfarrer (Art. 22, 43) ernannten ihreDicarien selbst: die Ersten: konnten aber die einmal gewählten(Art. 22)*), nur nach einer förmlichen Untersuchung, und inFolge eines von ihrem Rath nach Stimmenmehrheit gefaßtenBeschlusses wieder entlassen.**) Das Gesetz vom 22tcn No-vember 1790***) legte nochmals allen Geistlichen, welche inFunction geblieben waren, auf, innerhalb einer bestimmten Fristden vorgeschriebenen Eid zu leisten, unter Strafe, daß sie an-gesehn werden sollten, auf ihre Stellen verzichtet zu haben.Alle Geistlichen ohne Ausnahme, welche sich weigerten, den Eidzu leisten, sollten, wenn sie noch öffentliche geistliche Verrichtun-gen vornähmen, als öffentliche Ruhestörer verfolgt werden.Die Vorschrift dieses Priester-Eides brachte bei der Geistlich-keit und ihren Freunden sehr großes Mißvergnügen hervor undfand sehr großen Widerstand. Viele weigerten sich durchaus.

*) Dieser Artikel ward später durch das Gesetz vom lOtenMärz 1791 (Vasen, roni. X. c> 406) noch etwas andersabgefaßt.

**) Die Pfarrer mußten Tit. II. Art. 44 ihre Klage bei demBischof Vorbringen.

***) vesen. tom. X. p. 393. Wegen der Vollstreckung diesesGesetzes vergl. man das Gesetz' vom 2lten Januar 1791.(vesen. I. e. z,. 404 ).