ihm zu erscheinen. An dem festgesetzten Tag sprach PeterCugnieres, der Rath des Königs war, öffentlich für den Kö-nig, wobei er zum Tert wählte: Gebt dem Kaiser, was desKaisers ist, und Gott, was Gottes ist. In dieser Rede bestander auf dem Unterschied zwischen den geistlichen und den zeit-lichen Dingen, und behauptete, die Macht in den erster,! gehöreden Prälaten, allein di? in den letztem gehöre dem König undden Baronen. Am Schluß sagte er, der König scy Willens,seine Macht über die zeitlichen Dinge wieder hcrzustellen, undübergab den Prälaten zugleich sechs und sechzig Klagcpunkte,um sich darüber zu bcrathen und dem König als treue Unter«thanen ihre Meinung mitzutheilen. Den folgenden 15tcn De-cember sprach Peter Roger, Erzbischof von Sens, vor demKönig für die Prälaten. Er fing seine Rede mit der Betheue-ru»g an, daß er nur um das Gewissen des Königs aufzuklärenund nicht um sich einem Urtheisspruch zu unterwerfen spräche.In die einzelnen Klagepunkte ging er nicht ein, sondern bemerktenur, daß man mehrere Artikel vorgebracht, welche die ganzegeistliche Gerichtsbarkeit zerstörten, und die sie daher bis aufden Tod bekämpfen würden, daß sie dagegen Sorge tragenwollten, den von ihren Beamten begangenen Mißbränchen,wenn sie wirklich deren begangen hätten, abzuhelfen. Schonden folgenden 22ten December fand in dem Pallast zu Pariseine neue Versammlung der Prälaten statt, wo Peter Bcr-trandi, Bischof von Autun, für die Geistlichkeit das Wortnahm, und die von Peter Cugnieres vorgebrachten Klagen,Punkt für Punkt, beantwortete. Die vorzüglichsten derselbennebst den Antworten waren wie folgt*) Cugnieres: dinglicheKlagen über Eigcnthum und Besitz gehören, dem gemeinenRechte nach, zu der Erkenntniß der weltlichen Gerichte, unddennoch ziehn die Officiale der Prälaten sie an sich. — Antw.v. Bertrandi: Derselbe beruft sich, um dieses zu rechtfertigen,auf einige Terte von Gratian 63 oirtinct. 6sn. vslent;
*) Ich entnehme dieses, da es mir nicht gelungen ist, das'Original dieser Geschichte zu erhalten, aus k2eur^ Hist,liv. 24.