gestraft davon, indem die geistlichen Richter, auch abgesehenvon der natürlichen Partheilichkeit, welche sie für ihre Standes-genosscn hatten, keine Leib- oder Lebensstrafc*), sondern nurdie sogenannten kanonischen Strafen, oder eigentlicher zu reden,Bußen auferlegen durften. Endlich indessen, da mit der Zahlder Geistlichen, worunter man früher alle, welche nur die Ton-sur**), erhalten hatten, verstand, sich die Zahl der Verbrecherunter denselben ebenfalls sehr vermehrte, und überhaupt dieunbegränzte Achtung für die Geistlichkeit durch die unerhörtenAnmaßungen und Mißgriffe derselben täglich abnahm, fing manan auf den Nachthcil und die Schändlichkeit jener Befreiungen,wodurch tausende von Verbrechern unter dem Schein der Hei-ligkeit der wohlverdienten Strafe entzogen wurden, aufmerksamzu werden. So kam man denn wieder zu den Ansichten derersten römischen Kaiser zurück. Man unterschied nämlich die-jenigen Vergehn und Fehltritte der Geistlichen, wodurch nurdie Moralität oder die Würde ihres Standes verletzt ward,von eigentlichen Verbrechen, worauf die gewöhnlichen bürger-lichen Gesetze eine entehrende oder peinliche Strafe gesetzt hat-ten. Nur bei Vergehen der erster» Art blieb den Geistlichendas Privilegium, von den^geistlichcn Gerichten g.richtet und einzigmit den kanonischen Strafen belegt zu werden. Begingen sieaber eigentliche Verbrechen, so gehörte das Erkenutniß darüberden weltlichen Richtern, welche die gewöhnlichen, gesetzlichen
*) Nach dem Grundsatz „Leelosis dorret 8k>nguinem."
**)M. s. oben S. 796. Noch zu den Zeiten Boulcillcrswurden auch Derheirathete, wenn sie nur die Tonsur er-halten hatten, als Geistliche angesehen. 8om. Dur. Uv. II.tit. 7. „Des Oleres inories peux et llois entenllre gueselon la äeeretsle se eiere msrie veut jouir ciu Privi-legs ste LIergie, il eonvient gu'il seit en dsdit et ton-sure ensemble, ou gutrernent s'il estoit prins pour su-eun mebl'-nt «ans les cleux, il ne cloit jouir lle privi-
lege, insis eomme ls^ l'siet ü punir. 6'est s
sesvoir ll'un LIere msriö une fois s une non eorroinpu.Geistliche Ritter brauchten, wie Bout. hinzusetzt, psr don-neur ste ellevslerie" weder ein geistliches Kleid noch dieTonsur zu haben.