Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
159
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einzuregistrircn, dasselbe statt dessen bei dem Chatclct cintragcnzn lassen, meistens aber mit geringem Erfolg. So crgicng esim Jahr 1753 bei Errichtung der sogenannten Königl. Kammer,wovon oben geredet worden. Das Ehatclet verweigerte dieEinrcgistrirung, und zwar unter dem Vorwand, weil Chlotarder Iste und 2te verboten hatten, gegen die alten Verordnun-gen zu handeln. Der Hof sah sich endlich genöthigt, die Ein-registrirung zu erzwingen, wogegen das Ehatclet protestirtc.Ganz dasselbe Spiel wiederholte sich im I. 1789 bei Einsetzungder caur plenis-r-o. Obschon das Ehatclet dabei zur Oberamt-Mannschaft (grsnä-bsillisgo) erhoben wurde, und also einengroßer» Wirkungskreis erhielt, so machte es doch die kräftigstenVorstellungen dagegen. Die oour ^Ikniäro erlag zwar derMenge der gegen sie gerichteten Streiche, aber bald darauf rißdie Revolution das Ehatclet nebst allen Ober - und Untcrgcrich-ten Frankreichs in Einem Umsturz dahin.