hin das Privilegium halten, einzig von der ersten Kammer odervon den versammelten Kammern der Parlamente gerichtet wer-den zu können, blieb in Eriminalsachen das Erkenntniß letzterInstanz den Parlamenten.
In Eriminalsachen ward der Gebrauch des Verbrcchcrstuhls(I-l selletto) abgcschafft, und derselbe durch eine gewöhnlichehölzerne Bank ersetzt. Den Angeklagten sollten übcrdcm ihreKleider und selbst die äußern Merkmale ihrer Würden gelassenwerden. Der Rest der Folter, unter dem Namen guestionpi'öalablo bekannt (nämlich zur Entdeckung der Mitschuldigen,welchen die Erklärung vom 2t. August 1780 Th. I- S. 479 nochhatte bestehen lassen) ward einstweilen, und zwar bis die Er-fahrung näher entschieden hätte, ebenfalls abgeschafft*). —Ein Todes - Urthcil sollte in der Regel erst nach einem Mo-nat, nachdem dasselbe dem Verbrecher bekannt gemacht wor-den, vollzogen werden; damit derselbe nämlich gehörige Zeithätte, die Gnade des Königs anzuflehen. Nach Tit. XXV.Art. 21 der Criminal-Ordnung vom I. 1670 mußten Crimi«nal-Urthcilc an demselben Tage vollstrcckt werden, wo sic aus-gesprochen wurden. Nach dem neuen Edict sollte nur in Fäl-len, wo beim Aufschub Gefahr drohte, bei Aufruhr u. dgl. dieVollstreckung dieser Urthcile an demselben Tage, wo sie demVerbrecher bekannt gemacht wurden, geschehen.
Die wichtigste Veränderung indessen, welche durch die neuenEdicte eingeführt ward, war die Errichtung eines allgemeinenGerichtshofes (eouo pleniei-e) für das ganze Reich, welcherder Nation das Andenken an die alten Parlamente**), welche
*) In der Einleitung zu dem Gesetz heißt es (X. p. st. ilkonit.p- 109) „(iette epoeuve steviont profus toujoui-8 egui-voesue p>ar les sveux absurstes, los eontiastietions et legroti actations stes eiimineis. INIo est emliaevassanto pourlos jiiAe«, c^ii ne jieuvent plus stemelee la vöi-itö auinilien stes evis ste la stouleur. ünlin eile 68t stangeieusepoui- I'inniiconee, en cv <^ue la torture pousse les pstiensn stes steelai-ations kausses e^u'ils n'osent z,Iu8 reti-acter stez>euo sto voir venouveloo loui-8 touvmens."
**) Ter König sagte in der Eröffnungsrede „l/orsti-v ^uo so
veux elsblir n'est pas nouveau; ls xsilernent etoit unchne