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2 (1837)
Entstehung
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47
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les). In denselben waren alle Kammern, jedoch bei ver-schlossenen Thürcn, versammelt. Der General-Procnratorund der General-Advocat hielten abwechselnd eine Rede, inBeziehung auf die Ordnung und die Disciplin des Hofs,so wie auf die Mißbrauche, die sich allenfalls ciugeschli-chcn haben konnten. Verschiedene französische Schriftstellerbeschreiben das Urthcil, welches die Gerichtshöfe dabei übersich selbst aussprachen, als sehr streng. Die kleinsten Nachläßig-keitcn wurden wie grobe Fehler gerügt; Mitglieder, deren Be-tragen nicht zu der Würde ihres Ranges paßten, wurden scho-nungslos bezeichnet; ja der Gerechte selbst mußte, nach demAusdrucke des Kanzlers D'Aguesseau, Rechenschaft von seinerGerechtigkeit geben. Schon ehe sich die Kammern zu diesemZweck versammelten, übergab der Gcneralprocurator einigenvon dem Parlament dazn beauftragten Mitgliedern eine Schrift,welche seine Vorschläge über die Verbesserung der Disciplinu. s. f. enthielt. Diese berathschlagten unter sich darüber, undtheilten, was Ihnen beachtungswerth schien, den versammeltenKammern mit. Es gehörte zu den Pflichten des General -Procurators darüber zu wachen, daß diese Mcrcuriale *) gebö-rig gehalten würden. Er mußte jeden Gerichtshof, der diesel-ben unterließ, beim König verklage», und die darin gefaßtenBeschlüsse dem Kanzler mitthcilcn. Der Name dieser besondernSitzungen, welche zuerst von Carl d. 8tcn durch die Verord-nung v. Jul. 1493 Art. 110**), ferner von Ludwig d. 12tendurch die Verordnung v. Marz 1498 Art. 27 ungeordnet wur-den, kommt von dem Wochentag (Mittwoch), wo sie (nach derletztgenannten Verordnung) gehalten werden sollten. Anfänglich

*) Unter mer-cuilslo verstand man auch zuweilen die Rede, dieder Gencral-Procurator in diesen Versammlungen hielt.In den Schriften von D'Aguesseau finden sich noch meh-rere Mcrcuriale, die er als Königl. Procnrator gehaltenhat. Da diese Schriften indessen eben nicht in JedermannsHänden sind, so mache ich darauf aufmerksam, daß Jdelereine dieser Reden in sein allgemein verbreitetes Handbuchder franz. Sprache und Literat. Th. l. anfgcnommen hat.

**) Die Stelle ist zu weitläufig um sie hier mitzutheilen.