Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
46
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Um die Gesetze und Verordnungen ins Gedächtnis; zurück-zurufcn, laS der Obergerichtschreiber ehmals alle, ihrem voll-ständigen Inhalt nach, vor. Als indessen später die Mengederselben zu sehr angewachsen war, beschränkte man sich auf dieVorlesung einiger Artikel, welche sich auf die Disciplin der Ge-richtshöfe bezogen. Bei Wiedereröffnung der großen öffentlichenSitzungen (granäez sullencos), welche den Istcn Montag nachder Woche, worin das Martinusfest fiel. Statt fand, bielt dererste Präsident und einer der General-Advocaten eine Rede andie Advocaten und Anwälte. Dieser Gebrauch das neue Dienst-jahr mit einer Feierlichkeit zu beginnen, der sich auch (Th. I.S. 668) bei den jetzigen Französischen Gerichten erhalten hat,wird gewiß jedem, der die menschliche Natur kennt, als höchstlobenswerth, und der wohl in allen Ländern nachgeahmt zuwerden verdiente, erscheinen. Es ist ein einfaches und dochwirksames Mittel, die Einförmigkeit des Geschäftslcbens zu un-terbrechen, und die dadurch cingeschläferten Gemnther zu neuerKraft und Thatigkeit zu beleben. — Bei der Unabhängigkeit,die man den Gerichtshöfen nothwcndig zugestehn muß, ist esüberhaupt keine leichte Aufgabe, sie vor Indolenz und selbst vornoch gröbern Pflichtverletzungen zu bewahren. Die Oeffent-lichkcit der Sitzungen und die Bestellung einer Staatsbehördesind gewiß die allcrwirksamsten Mittel, die, gehörig angcwcndet,ihren Zweck nicht verfehlen können. Zu den kleiner» Mittelndiesen Zweck zu erreichen, gehörte bei den ehmaligen Parlamen-ten auch das, daß man sie ihrer eignen Censur unterwarf, wel-che sie zu festgesetzten Zeiten über sich ausüben mußten. Mannannte die dazu bestimmten Sitzungen Mercnriale, (moreuris-

noch, guoä retro acivoeatob 8tent vel seäesnt, ^uoüprimum 50gmnnm non oocupent. Item proknket curiaI>i'oour!,1orit>u8 in vim jursmenti, ne imWtincte, proutlieri 8»6piu8 praesumpserunt, inki-a parcum Luriav siepar^uetf intrars prae8umant, ex c^uo suäientia proptereornkn inorflinstum tumultum et «trepitum ssepiuz impe-clitur, Leck juxta aclvocat 08 ^arti8 8uae 8tare relro 8eam-num. Den Huissiers wird noch aufgegeben l<iu'i>8) ne80 uls,ont -nie <jue le8 o1erc8 6e8 avocat 2 ou (1'antre8 ka8-8ent Ieui-8 e8criture5 en 1a Ollambre clu Darlement.