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2 (1837)
Entstehung
Seite
44
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konnten nur von den versammelten Kammern erlassen werden,indem eine Kammer über die andere gar keine Art von Machtoder Vorrecht hatte. Jedoch gab es einige dieser srrüw cko rö-glomonf, welche, obschon sie mir von einer Kammer ausgegan-gen, doch von allen befolgt wurden. *) Nach der jetzigen fran-zösischen Gesetzgebung hat kein Gerichtshof (selbst der Cassa-tionshof nicht) eine solche Bcfngniß.

Die Parlamente hatten, wie wir schon bemerkt haben, jähr-lich ihre regelmäßigen Ferien, deren Anfang und Dauer beidem Parlament von Paris **) ebenfalls schon angegeben wor-den. An diesen Ferien nahm indessen die sogenannte Kammerder Gesuche (olisinbio elo8 reguöto8) keinen Antheil. Es galtnämlich als Grundsatz, daß alle Behörden, welche die Angele-genheiten des Königs besorgten, oder in diesen, so wie in den-jenigen der Beamten seines Gefolges entschieden, ihre Geschäftenie unterbrechen dürften. Daher dauerten die Sitzungen der ge-nannten Kammer das ganze Jahr hindurch ***) oder wenigstensso lange, bis das Stadtgericht von Paris seine Ferien beendigthatte. Von diesem nämlich konnten wenigstens die dringendstenSachen abgemacht werden, da die, welche das Privilegiumcomu,ittimu8 hatten, auf dasselbe Verzicht leisten, und ihre An-gelegenheiten bei den gewöhnlichen Gerichten erster Instanz Vor-bringen konnten.

Der Wicderanfang der Sitzungen nach den Ferien geschahmit großer Feierlichkeit. Die Mitglieder aller Kammern, dieBeamten der Staatsbehörde, die Advokaten und Procuratorendes Parlaments n. s. f. versammelten sich in der großen Kam-mer, und wohnten der H. Geist-Messe bei. Alle erscheinen inihrer Ccrcmonien-Kleidung, die Präsidenten in scharlachrothenRöcken mit Hermelin gefüttert, und ihre Mörserhaube in der

*) Akoiliir ltögoi t. gi t. srröt lX» VIII. UNd i>rt. sirotö in-llieiAn-e.

**) Bei andern Parlamenten war die Ferienzeit anders geord-net. Jetzt dauert dieselbe v. l. Septbr. bis zum l. Novbr.

***) Eben darum wurden, wie wir oben gemeldet haben dieMitglieder derjelben bei Bildung der Ferienkammer über-gangen.