Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
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(cligmdre clome) wegen der vergoldeten Verzierungen, die Lud-wig der 12te an der Decke derselben hatte anbringen lassen. *)

Das Hauptgeschäft dieser Kammer war die Entscheidungüber alle sogenannten mündlichen Appellationen in Civilsachcn(Th. I. S. 332), welche in der Regel vor dem Parlamentebenfalls öffentlich und mündlich verhandelt wurden. Indessenkonnte die Kammer, wenn in dem Lauf eines Processes ver-wickelte Thatsachen aufzuklaren, oder schwierige Rechtsfragenzu entscheiden vorkamen, auch das schriftliche Verfahren ver-ordnen, wo alsdann die Sache einem Richter zur nähern Un-tersuchung übergeben ward, der späterhin in einer geheimenSitzung darüber an die Kammer berichtete. Doch durfte (nachder orllon. 6. 1667 ick. XI. sil. 9, 10.) das schriftliche Ver-fahren ohne weiteres nur in schwierigen Rechnungssachen undähnlichen, in den übrigen aber nur nach vorläufiger mündlicherund contradictorischer Verhandlung durch ein förmliches Urtheilangeordnet werden.

Vor die große Kammer gehörten auch**) noch alle Gesucheum Wiederherstellung in den vorigen Stand 0<zguöt68 civilo8),selbst wenn man darin gegen ein Urtheil angieng, das voneiner andern Abtheilung oder Kammer erlassen war.

Auch die Appellationen von den Aussprüchen der Kam-mer der Gesuche (oli->ln6re 608 ro^uätes), so wie desjenigenGerichtshofes, den man rogutckes cko l'liüwl nannte, wurdenzum Theil vor die große Kammer gebracht, wie späterhin na-her erwähnt werden soll.***)

In frühem Zeiten gehörte auch in allen eigentlichen Cri-minalsachen, wo die Unterrichter die Todesstrafe oder andereLeibesstrafcn erkannt hatten, die Entscheidung in letzter Instanz

*) Es befand sich an derselben auch noch ein gemaltes Cru-cifir von Albert Dürer. Unterhalb sah man ein Gemälde,welches König Carl den Viten in derselben Kleidung dar-stellte, welche die Präsidenten mit der Mörserhaube (vrä-sitl6lN8 ä inoi-tiei') trugen.

**) M. s. Th. I. S. 368 und dort **)

***) Uebcr die sppvl8 commo cHu8, welche zum Theil auchvor die große Kammer gehörten, s. weiter unten.