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2 (1837)
Entstehung
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das Erste des ganzen Königreichs, welches auf die Regierungund Verwaltung desselben einen bedeutenden Einfluß gehabt hat.

Von dem Ursprünge und der Entstehung des Parlaments,daß cs zuerst ans den Großen der Nation (i-iocoios tN-sneo-später aus Königlichen Staatsräthen oder andern vor-nehmen Personen, die dazu einen besonder» Auftrag erhielten,bestand, daß es nicht daurend war, sondern nur von Zeit z»Zeit wegen der Schlichtung wichtiger Angelegenheiten, undzwar an verschiedenen Orten zusammcntrat, daß es endlichdurch die Verordnung Philips des Schönen v. 23ten März 1302seinen festen Sitz zu Paris angewiesen erhielt, wo cs jedesJahr zweimal zusammentreten sollte, davon ist schon (Thcil l.S. 176192) im Allgemeinen das Nöthige angeführt; undsoll hier das Nähere nachgetragen werden.* *)

Es würde indessen theils für den Leser sehr ermüdend undhin und wieder nicht ausführbar seyn, wenn wir alle Verän-derungen in der Einrichtung und dem Geschäftsgang des Par-laments von seinem Ursprung an, nach der Ordnung der Zei-ten, hier verfolgen wollten. Wir werden daher vorzugsweisedie Organisation dieses großen Gerichtshofs, so wie sic in denletzten Zeiten bestand, näher erklären**) und bei jedem einzel-

Rom oder der Legation von Avignon ausgicngen, durchEintragung in seine Register erst gesetzliche Gültigkeit zuverschaffen. Dieses Recht hieß »leoit ll snuoxo.

*) Es gibt von den ältesten Zeiten bis zur Revolution eineaußerordentliche Menge Kvnigl. Verordnungen, die sichauf das Parlament beziehen, so daß cs unmöglich ist siehier alle anzuführen. Unter den alten sind die wich-tigsten die Philips des Schönen v. I. 1291; die desselbenKönigs v. 23ten März 1302; die beiden von Philip demLangen (ötcn) v. 17ten November 1318 und v. 3. Dezbr.1320; drei von Philip v. Valois v. 9ten Mai 1330, v.Ilten.März 1311 und v. Dezember desselben Jahrs; diedes Königs Johan v. Dezember 1363; endlich die beidenVerordnungen Earls des siebente» v. Oktober 1116 undv. April 14,)3, welche man alle unter den oi-clon. llnI.ouvio findet.

**) Der Gerichtsbezirk des Parlaments von Paris, obschondurch die nach und nach erfolgende Errichtung der andern