im Decemb. erlassen ist, im Januar desselben Jahrs in dieRegister des Parlaments getragen worden. Zur Be-quemlichkeit der Leser ist daher in den Ordon. d. I^ouv.fast bei jedem Jahr bemerkt, auf welchen Monatstag nachdem damals geltenden Julian. Kalender, das Osterfest fiel,welches sich auch in dem Glossar v. I)u-0suK6 sd voe.i»n»u8, so wie in der srt äs vürik. 168 liste« findet.
Die Mannigfaltigkeit der in diesem zweiten Theilenthaltenen Gegenstände, welche fast alle Zweige nichtallein der Justiz sondern auch der Verwaltung begreifen,ist so groß, daß es unmöglich war, alle mit gleicher Um-ständlichkeit zu behandeln. Der Verfasser war genöthigt,sich hierbei theils nach der Wichtigkeit des Gegenstandes,theils nach der Menge der ihm zu Gebote stehendenHülfsmittel, und endlich auch, um die ganze Wahrheitzu sagen, nach der größer» oder geringern Kenntnis),die er von diesem oder jenem Gegenstand besaß, zurichten. Er glaubt indessen nicht geirrt zu haben, wenner voraussctzte, daß eine nähere Kenntnis) von der Or-ganisation und dem Geschäftsgang des ehmaligcn Par-laments die Wißbegierde aller Rechtsgelehrten und nichtRechtsgelehrten in vorzüglichem Maße in Anspruch nähme.Eben darum hat er sich bemüht über diesen Gegenstandsich so ausführlich als es nur immer möglich war, zuverbreiten; wobei er nur bedauert, einige Hauptwerke(k^s I^oelie-kllsvin Iii«toir6 de« psrlemen«, die 1,6t-
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d'sbii« psr k°6vi-6l, und die !>i8toir6 de Is elirmeelle-rie) nicht haben benutzen zu können.
Auch über die Münzgerichte wird man in dieserSchrift ziemlich ausführliche Nachrichten finden. Ichhabe, um das hier Gesagte für den Geschichtsfrcund destoanziehender zu machen, damit eine umständliche Darstel-lung sowohl des ältern als des neuern FranzösischenMünzwesens verbunden. — Ueber keinen Gegenstandgibt es eine so große Menge Königlicher Verordnungenals über die Münzen *). Die Franzosen besitzen über-
*) Fast jedem Band der Or,l«n. ü. l-ouv. ist eine sehr vollständige Ta-belle über den Gehall und Nennwerth aller damals gebräuchlichenGold- und Silbermünzen beigesügt.