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2 (1832)
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102
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Von, Münzfuß.

Münzfuß ist auch, wenigstens in öffentlichen Cas-sen, Wechselzahlungen und dergl. bis zurEinführung des neuen franz. Münzfußes, richtiggehalten worden.

15. Vom Jahr 1768 bis 1770 stiegen aber imHandel und Wandel die Geldsorten, und zwarder Carolin zu 7 Rth. 30 Stbr., der Ducate zuZj Rth., der franz. Kronenth. zu 1 Rth. 55 Stbr.,der Convth. zu 1 Rth. 40 Stbr. und L>'e übrigenGeldsortcn nach Verhältniß.

16. Nach dem Jahr 1770 stieg der Carolin. bisauf 4 fr. Kronenth., nämlich zu 7 Rth. 40 Stbr.

17. Während des französischen Revolutionskrie-ges sind die Geldsorten im Handel und Wan-del noch höher gestiegen, und stehen jetzt auch ge-gen preuß. Cour.

1 Carolin. zu 24 Liv..

Rth.

Stbr.

Thlr. Sgr.

. 8

15

6 10

1 Pistole - . . .

. 7

22z

5 20

1 Ducate - . . .

. 4

7r

3 5

1 franz. Kronenth. zu

. 2

2

1 1?'

Nützlicher Gebrauch.

Wenn Obligationen oder Schuldverschreibungen ausden Jahren, von welchen vorstehender Münzfuß Nachrichtgibt, wieder zurückgezahlt werden sollen, so kann darnachder, in den Obligationen bekannte ehemalige Werth derGeldsorten, in den Werth derjenigen berechnet und rc-ducirt werden, in welchen die Zurückzahlmzg geschiehet.

Eine Obligation vom Jahr 1652 enthielt 324 Rth.Wie viel Rth. edictmäßig, oder nach dem 24guldcnfuß,mußten dafür wieder erlegt werden?

Anmerk. I. Diese Aufgabe fällt allso in die Zeit beiZiffer i, und zur Beantwortung der Frage können dar-nach folgende Kettensätze gemacht werden: