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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
388
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388 Otto (König von Griechenland)

seiner Minderjährigkeit werden seine Souverainetätsrcchte in ihrer vollen Ausdeh-nung durch eine Regentschaft ausgeübt werden, welche aus drei vom Könige vonBaiern ernannten Rathen besteht. 8) Prinz Otto bleibt in vollem Besitze seinerAppanagen in Baiern. Der König von Baiern verpflichtet sich überdies, so weites in seiner Macht steht, den Prinzen Otto in seiner Stellung in Griechenland zuunterstützen, bis ein Einkommen für die Krone in jenem Staate ausgemiltelt seinwird. 0) Zufolge des Protokolls vom 20. Febr. 1830 verpflichten sich die Groß- ,machte, eine von dem König Otto zu contrahirende Anleihe, welche die Summevon 60,000,000 Francs nicht übersteigen soll, zu garantiren; jedoch so, daß dasGanze in drei Abtheilungen zu 20,000,000 erhoben werden sott, und zwar zuvör-derst nur die erste, für welche die drei vermittelnden Machte die Zahlung einesDrittheils des jahrlichen Betrags der Zinsen und der Tilgung garantiren; ebensowird bei den zwei andern Abtheilungen verfahren werden, sobald die Bedürfnissedes griechischen Staats ihre Erhebung nöthig machen sollten. Dagegen verpflich-tet sich der Souvecain von Griechenland, zur Zahlung der Zinsen und der Tilgungder erhobenen Abtheilungen der Anleihe die ersten Einkünfte des Staats so an-zuweisen, daß die wirklichen Einkünfte des griechischen Schatzes vor Allem hierzubestimmt werden, bis die Zahlungen für Rechnung des Anlehens auf das laufendeJahr vollständig gesichert sind. Die Residenten der drei Machte werden beauftragt,über die Erfüllung der letzten Bedingung besonders zu wachen. 10) Im Fall diedefinitive Feststellung der Grenzen des griechischen Staats, worüber bereits inKonstantinopel die Unterhandlungen eingeleitet sind, eine Geldentschädigung andie Pforte nöthig macht, so wird diese aus der Anleihe bezahlt werden. 11) DerKönig von Baiern wird den Prinzen Otto durch ein Truppencorps von 3500Mann unterstützen, welches vom griechischen Staate ausgerüstet und bewaffnetwerden wird, und überdies eine Anzahl dänischer Offiziere nach Griechenlandschicken, welche ein Nationalmilitair organisiren sollen. Die Truppen der Allianzziehen sich nach Ankunft der Baiern zurück. 12) Die von dem König von Baiernzu ernennende Regentschaft wird sich sobald als möglich nach Griechenland begeben,und ihr wird König Otto unverzüglich folgen. 13) Die drei Höfe werden der grie-chischen Nation die Wahl des Königs Otto ofsiciell ankündigen und der Regent-schaft jeden möglichen Schutz angedeihen lassen. (Der Vertrag stehtAllgemeineZeitung", 1832, Nr. 224, und die Einleitung dazu, daselbst Nr. 225.) NachVerlauf von sechs Wochen sollte zu London die Auswechselung der Ratificationengeschehen sein, und in der That ratificirte der König von Baiern den Vertrag be-reits wahrend seines Aufenthaltes zu Neapel am 27. Mai. Die Auswechselungder Ratificationen erfolgte zu London in der letzten Woche des Jun.

Der ganze Vertrag gab jedoch, namentlich im englischen Unterhause bei Ge-legenheit der Vorlage der darauf Bezug habenden Papiere, noch öfter Veranlas-sung zu heftigen Debatten. Man misbilligte es sehr, daß England abermals ineiner so ungewissen Sache die Garantie einer Anleihe übernehmen sollte; man er-klarte sich in derben Ausdrücken, vorzüglich bei den Debatten am 6. Aug, gegendie Wahl des Prinzen Otto, welcher durchaus nicht der Schwierigkeit der Ver-hallnisse gewachsen sei, und einmal ward sogar die Frage aufgeworfen: welcheBürgschaft die Griechen rücksi'chtlich der Natur der Institutionen hätten, unterwelchen sie regiert werden sollten, und ob etwa der Prinz mit seinen Rathgeberndie Form der Regierung bestimmen könne, wie sie es für gut fänden ? EineAntwort auf diese Frage ließ sich wenigstens nicht aus dem Vertrage entnehmen.In Griechenland selbst scheint man sich indessen hierüber weiter nicht beunruhigtzu haben. Die Nachricht von dem Abschlüsse des Vertrags war lange vor der os-ficiellen Mittheilung desselben allgemein bekannt, und sowie Zavellas zu Patras,so misbrauchten auch bald die übrigen Parteihäupter den Namen des Königs Otto,