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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
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2 Maanen

gegen Napoleon, wollte man nur ein unfreiwilliges, drückenden Zeitumständen ge-brachtes Opfer sehen, das nur eine zu strenge Beurtheilung mit politischer Redlich-keit unvertraglich finden könnte.

Hollands Wiedergeburt im Nov. 1814 führte M. in einen neuen Lebensab-schnitt ein. Er blieb jenem volkthümlichen Aufschwung, der einigen andern Man-nern so großen Ruhm brachte und das Schicksal des Landes entschied, völlig fremd.In seiner Wohnung eingeschlossen, wirklich oder angeblich krank, entzog er sichallen öffentlichen Angelegenheiten, so lange die Gefahr dauerte, sei es aus Achtunggegen den Diensteid, oder aus der klugen Berechnung, die sich einen Ausweg beijeder Wendung der Ereignisse offen halten will. So sehr man seiner Tüchtigkeitim amtlichen Wirken Gerechtigkeit widerfahren ließ, man glaubte doch, daß seinefrühere Rolle ihn von dem Vertrauen eines constitutionnellen Monarchen ausschlie-ßen müsse. Es war nicht blos der Abscheu gegen die Fremdherrschaft, was alleParteien um eine volkthümliche Sache sammelte, es war auch die doppelte undgleich unselige Erfahrung, die man in Beziehung auf Anarchie und Despotismusgemacht hatte, was Alle einmüthig zu einer beschrankten Monarchie führte. Schie-nen Diejenigen, die sich auf das eine oder das andere Extrem geworfen hatten,eben darum wenig tauglich, die neue Ordnung der Dinge zu gründen und zu befe-stigen, so schien diese Ausschließung besonders Diejenigen treffen zu müssen, diesich aus Schwachheit oder aus Berechnung, dem Anstoß der jedesmaligen Macht-haber folgend, jenen beiden Ausschreitungen überlassen hatten. Man sah sich ge-tauscht, als der Prinz von Oranken M. in seinem Amte bestätigte und ihm zugleichdie allgemeine Leitung des Justizwesens und einen wichtigen Antheil an der höhernVerwaltung überließ. M. führte im Namen des Königs das Wort in der Ver-sammlung, die 1814 war berufen worden, um über das neue Staatsgrundgesetzabzustimmen, und hielt eine Rede, die man ausgezeichnet fand, obgleich er Grund-satze aussprach, die von seinen frühern Ansichten ziemlich verschieden waren. Nachder Gründung deS Königreichs der Niederlande ward er im Sept. 1815 zum Ju-stizminister ernannt. In der Sitzung dar Reichsstande von 181718 legte erzwei Gesetzentwürfe vor, von welchen einer die Preßfrekheit in Beziehung auf in-nere Angelegenheiten beschrankte, der andere das Iagdrecht zu den Regalien ge-rechnet wissen wollte. Die zweite Kammer wies beide ab und nahm in Beziehungauf den letzten Entwurf Kemper's entgegengesetzten Antrag an. Gleich nach derEinführung der Constitution hatten treffliche Vaterlandsfreunde dem König gerei-chen, die im Grundgesetze gegebene Zusage in Beziehung auf die Einheit und Un-abhängigkeit der richterlichen Gewalt sogleich zu erfüllen und dem höchsten Ge-richtshofe feinen Sitz in Amsterdam anzuweisen, wodurch einer der ersten Veran-lassungen der Zwietracht, die seitdem die nördlichen und südlichen Provinzentrennte, wäre vorgebeugt worden Selbst Diejenigen, welche die Verfügungendes Grundgesetzes für zu liberal halten, tadeln dennoch die Nichterfüllung der Zu-sage, und immer allgemeiner schreibt man es persönlichen und eigennützigen Rück-sichten des Ministers zu, daß durch seinen Einfluß jener dem König gegebene Rathverworfen und durch seine Ausflüchte die endliche Einrichtung der Gerichtsverfas-sung aufgehalten wurde. Anerkennung aber verdienen die wichtigen Arbeiten, dieer als Präsident der verschiedenen, zur Entwerfung neuer Gefetzbücher niedergesetz-ten Commissionen lieferte, die ungemeine Einsicht, die er in dieser Beziehung beivielen öffentlichen Verhandlungen bewies, und namentlich zeigte er seit 1826 sel-tene Talente und eine unbestreitbare Geschicklichkeit in der Entwerfung wie in derAnwendung der Gesetze. Bei den wiederholten und unseligen Verhandlungen so-wol in Beziehung auf die fremden Zeitungsschreiber als auf Fontan, scheint M.im Grunde vollkommen recht gehabt zu haben. Was hingegen das gerichtlicheVerfahren gegen Durpetiaux und Potter betrifft, das ihm außer und in der Kam-