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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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liehen Geistes und aus den veränderten Ansichtender Dinge folgen, gegen die das Alte sich vergeb-lich zu erhalten strebt. Und wie viel glucklichersind wir als Andere, wenn dieses ohne gewaltsameErschütterungen, durch den edlen Willen eines ge-rechten und einsichtsvollen Königs, und durch wil-lige Annahme absciten eines gebildeten, folgsamenund über sein wahres Beste aufgeklarten, gut ge-sinnten Volkes geschieht. — Das ueue System, daseinzige, wodurch Wohlstand begründet werden kann,beruht darauf, daß jeder Einwohner des Staats,persönlich frei, seine Kräfte auch frei entwickelnund benutzen könne, ohne durch die Willkühr einesAndern daran behindert zu werden; daß Niemandeinseitig eine Last trage, die nicht gemeinsam undmit gleichen Kräften getragen werde; daß die Gleich-heit vor dem Gesetz einem jeden Staatsunterthangesichert scy, und daß die Gerechtigkeit streng undpünktlich gehandhabt werde; daß das Verdienst, inwelchem Stande es sich finde, ungehindert empor-streben könne; daß in die Verwaltung Einheit,Ordnung und Kraft gelegt werde, daß endlich durchErziehung, durch echte Religiosität und durch jedezweckmäßige Einrichtung Ein Nationalgeist, EinInteresse und Ein Sinn gebildet werde, auf demunser Wohlstand und unsre Sicherheit fest gegrün-det werden können.«

Wer will es hiernach dem Rheinländer ver-denken, daß er seine Gesetze und seine Landesver-fassung liebt, die keine Untheilbarkeit der Güter,keine privilcgirten Stände, keinen Unterschied imRechte zwischen den verschiedenen Elasten von Staats-