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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
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größten Gesetzgeber aller Völker gcthan, und sohaben sie insbesondere den Geist des Familienle-bens, welcher die bedeutendste Seite der Sitte dar-stellt, und zur tüchtigen Grundlage einer tüch-tigen Ordnung des gesellschaftlichen Znstandcsgebildet werden mußte, gewöhnlich durch mysteri-sche Formen in die politische und religiöse Ordnungaufs Innigste verflochten. Aber auch seit der Zeit,daß Religion, Sitte und Recht ein mehr getrenn-tes Daseyn haben, sind sie immer bedacht gewesen,durch weise Gesetze über das eheliche Verhältnißden Geist der Ehe und der Familie auf der mög-lichst erreichbaren Hohe zu befestigen, durch Gesetze,welche dem Geiste der Völker angemessen, und zu-gleich den Geboten der Sittlichkeit entsprechendwaren, durch Gesetze, die in möglichster Veredelungdie spezielle Moralitat des einzelnen Volkesdarstellten.

In nnscrm Zeitalter sind alle Seiten des Le-bens durch gereifte Erkenntnis! gesondert; die Re-ligion hat ihren Kreis; die Moral ist in Systemegebracht: und diejenigen Vorschriften, welche diebesondere Vernunft unsrcr Völker als nothwendigeund unnachläßliche Grundlage ihrer gesellschaftli-chen Ordnung denselben bezeichnet, sind zum Zwangs-rechte erhoben worden; unsre bürgerliche und öffent-liche Gesetzgebung bilden schon, so zu sagen, einerein vertragsmäßige Grundlage unsrer Staaten,und werden dies bei zunehmendem Bewußtscynnoch mit immer mehr Wahrheit thun; das ehelicheVerhältniß hat durch des Christenthums ewigeWahrheit, (welches die höchsten moralischen

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