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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
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hat, wodurch dic Mitwirkung dcr Geistlichkeit inDingen, welche sie gar nichts angehen, beseitigt,und unzähligen Unordnungen, Betrügereien undNcchtsungewißhcitcn vorgebeugt ist. Auch ist esnicht zu leugnen, daß die vom französischen Rechtevorgeschriebenen Formen im Ganzen zweckmäßigsind, und so dürfen wir erwarten, daß dieses In-stitut bei dcr Revision unsrcr Gesetze nicht wiederwerde ausgehoben werden: die Nhcinprovinzen san-gen eigentlich erst jetzt, mit dem Ablauf einer Ge-neration, an, die Vortheilc dieser, dcr Sicherheitder Privatrechtc und dcr öffentlichen Ordnung sosehr förderlichen Einrichtung, in ihrem ganzen Um-fange zu genießen. Gewiß wäre es auch sehr zuwünschen, wenn dies Institut, wenn auch vielleichtnur modifizirt, im ganzen preußischen Staate bal-dige Aufnahme fände: und dic Einsicht und dcrgute Wille unsrer Staatsregierung, die keine Ver-besserung übersieht oder verachtet, läßt uns diessogar mit Zuversicht erwarten.