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nun manche rein positive Satze vereinzelt da, sodaß der Wissenschaft ein weites Spiel gelassen ist,nm richtig und im Geiste des Code die Anwen-dung des Prinzips auf individuelle Verhältnissedurchzuführen; aber welches Gesetz läßt nicht nochZweifel übrig, wo der Richter selbst entscheidenmuß, und welchen Gewinn brachte es, die Wissen-schaft zu beschränken?
Wir wollen es noch naher ausführen, warumdie Befürchtung Savigny's, daß »ein Zustandsehr großer Ncchtsungcwißhcit« *) eintreten werde,unbegründet ist, und sich bei längerer Erfahrungimmer mehr als ungegründet bewähren muß, »wennziemlich die Wissenschaft thut, was ihres Amtesist« und was sie zuverlässig thun wird.
Abgesehen von denjenigen Fällen, wo eineParthei es aus Unvcrmögcnhcit oder Chikane zumProzeß kommen laßt, so wird gegen die un-mittelbar gegebene Gesetzes? ntschei-dung selten ein Prozeß geführt; daß aber hier-nach, durch eine erschöpfende Casuistik und Ent-scheidung aller Fälle in. Voraus, die Prozesse den-noch nicht beseitigt werden, weil eine Casuistik nieerschöpfend scyn kann, ist schon oben ausgeführtworden. Nur durch Schlüsse gelangen wir zurEntscheidung des einzelnen Falles, und zwar nachjuristischer Consequenz oder nach Analogie. (S.oben S- 134-35.) Läßt sich nun aus dem Zusam-menhang und der Combination der unmittelbargegebenen Rcchtssätze kein neuer (eigentlich also
5) S. L0. a. O.