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Grundprinzipien vermöge der juristischen Con-sequenz andre Sätze entwickelt; oder von solchenFolgerungen aus dem Grundprinzip, die das Ge-setz selbst bereits gemacht hat, an alogisch zuandern Folgerungen übergeht. Sind nun aber dieGrundprinzipien, auf welche die individuellen Vor-schriften des Gesetzes sich gründen, gar nicht oderunvollkommen im Gesetze ausgedrückt, wie kanndann die Wissenschaft sicher gehen, daß sie dasGesetz auch wirklich aus sich selbst ergänzt undnicht vielmehr neue Gesetze macht? Es ist alsoein großer Jrrthum, wenn mau glaubt, daß eincasuistischcs, spczifizirendcs Gesetzbuch zur Vollstän-digkeit führen, dem Ediktcnwcsen ein Ende machen,und die Willkühr des Richters beschränken könne-alle neue Decisioncn müssen neue Zweifel erregen,je mehr Fälle entschieden werden, desto mehr un-entschiedene Fragen müssen sich aufdrängen. Jemehr das Gesetz von der eigentlichen Wurzel sichentfernt und in das Detail sich verliert, destoweniger werden Verstand des Richters und wissen-schaftliche Kcnntniß ausreichen, um überall dasPrinzip zu finden, und desto mehr muß also Will-kühr an die Stelle des Rechts treten.
Wie deutlich zeigen sich alle diese nachthcili-gen Folgen der vom Landrccht befolgten Methodein dem gänzlichen Mangel an echt-wissenschaftlichenBearbeitungen desselben? wie deutlich in dem Heervon Modifikationen und Nachträgen, die durch denüberall und täglich neu fühlbaren Mangel festerRegel und die überall und taglich neu sich erge-benden Lücken nvthwendig gemacht wurden, — aber