Druckschrift 
Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
Seite
124
Einzelbild herunterladen
 

Eigenschaften, die der Gesetzgeber in seinem Werkevereinigen soll, ohne welche auch die größteWeisheit in den einzelnen Anordnungen einen glück-lichen Nechtszustand nicht sichern kann.

Einheit der Grundlagen ist das erste Er-fordernis. Was könnte man sich von einem Ge-fetzbuche versprechen, dessen einzelne Theile vonmehreren Verfassern herrührten, welche sich überdie leitenden Grundsatze nicht mit einander ver-ständigt, dabei eine ganz verschiedene Nechts-Lildung genossen hätten, und daher nothwendigvon durchaus verschiedenen Gesichtspunkten aus-gingen? Welche Ordnung und Sicherheit im Rechteist noch heute dort zu finden, wo Gesetzgebungenaus verschiedener Zeit und von verschiedenen Völ-kern herrührend, daher von verschiedenem Cha-rakter im Ganzen, und widersprechend im Einzel-nen, als geltende Rechtsquelle zusammen gewor-fen sind?

Das ganze Privat-Recht soll ans einemGuß seyn. Sogar die äußere Einheit ist in sofern ein wesentlicher Nutzen, als gar zu bedeu-tende Vernachlässigung derselben unfehlbar zuletztauch Verstöße gegen die innere Einheit nach sichziehen muß. Was ein Ganzes bildet, soll auchals ein Ganzes abgehandelt werden, derselbeAusdruck auch immer denselben Begriff, und zwargenau in demselben Umfange bezeichnen.

Zweckmäßig ist daher auch schon aus diesemGrunde eine von Zeit zu Zeit wiederholte Ueber-arbcitung der Gesetze. Abänderungen und Aus-nahmen von einer allgemein gefaßten Regel für