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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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Ein Blick auf die Geschichte unsres Staatesund seiner Gesetzgebung gibt uns Aufklarung überdie Art, wie dies System der Gesetzgebung sich inPreußen geltend gemacht hat.

Wenig hatte zur Zeit der Entstehung des all-gemeinen preußischen Landrcchts die Wissenschastnoch der Gesetzgebung vorgearbeitet; die positivenVerhältnisse waren in einem Zustande unbeschreib-licher, endloser Verwickelung, und das Chaos vonRechtsinstitutionen, an dem so viele Jahrhundertenach Bedürfnis! oder Willkühr hatten zusammen-tragen, aufbauen und austhürmcn, umgestalten,herunterreißen, verwirren und verdunkeln helfen,bot den Gesetzgebern viel Schutt zum Wegräumen,aber wenig solides Baumaterial für die neue Ar-beit dar. Von der andern Seite war es aber aucheine Sache der Unmöglichkeit, und konnte nicht imPlane der Gesetzgebung liegen, gewaltsam einzu-greifen in den Znstand der Dinge und mit Zerstö-rung historisch begründeter Rechte einen neuen lc-benöfrischen Zustand der Gesellschaft schaffend her-beizuführen. In dem Volke selbst hatten die Be-griffe vom Bessern und das Bedürfniß nach äuße-rer Herstellung desselben noch nicht über das trägeBeharren und über die blinde Ehrfurcht vor demHergebrachten den Sieg davon getragen; höhereGeistes-Bildung und unabhängige, von keinen Ein-flüssen einer vorurthcilsvollcn Zeit berührte philo-sophische Forschung war noch nicht das Besitzthumirgend eines bedeutenderen Theilcs der Gesellschaftgeworden. Von oben herab mußte Erleuchtungkommen. Friedrichs II. hohes Genie war berufen.