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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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heit, Gleichheit vor dem Gesetz, an die Spitze desbürgerlichen Rechts gestellt nnd so vielen Ansprü-chen eines vernünftigen Zeitalters praktische Aner-kennung gegeben, so hat sie dagegen in jenen Län-dern, wo keine vorhergegangene Revolution diebürgerliche Ordnung aufgelöst hatte, schonungslosdas woblcrworbeuc Recht zerstört, und häufig nurdurch den Ruin von Familien einen an sich bessernRcchtszustand hervorgerufen; und es ist nicht zuverkennen, daß auf der Einführung ein Fleckenbaftet, der vermieden worden wäre, wenn die deut-schen Staaten selbstständig, aus ihrem eignen Geiste,die im Resultate übereinstimmenden Gesctzrcformenausgeführt hätten.

Das ist also keine Lobrede der Revolution,wenn mau die glücklichen Resultate derselben inBeziehung auf die gesellschaftlichen Einrichtungenanerkennt, Resultate, die sie größtcntheils nichtselbstständig geschaffen, sondern eigentlich nur durchöffentlichen Mord und öffentlichen Raub vielfachbeschleunigt hat. Der Geist, der zu solchen Ver-besserungen reif machr, und, sich selbst und demruhigen Gange der Alltagsordnung überlassen, lang«sam und weniger energisch, aber doch sicher, ebendie Verbesserungen auch in Deutschland trotz allenWiderstrcbungen durchgeführt haben würde, diesererwachte Geist einer neuen Zeit,dessen gewaltiges Werk eben jene Revolution, des-sen schreckhaftes Mittel sie nicht minder war zurVollführung des historisch Nothweudigen dieserGeist des neuen Zeitalters, der insbesondere auch impreußischen Staate bereits früher die erfreulichstenRegungen hervorgerufen hatte, hat alle die Wunder