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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
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zelncr erleuchteter Köpfe zu realisiren, und ver-nunftgemäßere Staatseinrichtungcn zn treffen, nichtminder in der Unwissenheit und Versunkenhcit deruntern, als in dem Egoismus der bevorrechtetenStände, größtentheils unüberwindlichen, häufigempörenden Widerstand fanden, wovon die Ge-schichte Kunde gibt, und so kann mau nicht mit völ-liger Zuversicht jener Hoffnungen gedenken, welchedie Revolution feindselig zerstört haben möchte.

Doch sind dies Alles nur unsichere Reflexionen:die Revolution hat ihren blutigen Kreislauf vol-lendet, und da wir ihre Schrecknisse und Gräuclempfunden haben, so mögen wir auch, was sieuns als Ersatz geboten hat, genießen.

Jede Revolution gewaltsame Unterbrechungdes ruhigen, naturgemäßen Entwickelungsgangesdes Völkerlcbens ist ein Unglück; die gutenFrüchte, die jene Revolution gebracht hat, sindimmer noch zn theuer erkauft, und wir rechnen sieunbedenklich zu den schrecklichsten Ereignissen, welcheder Menschenfreund zu beweinen hat. Andersindessen ist schon die Sache für Frankreich selbst,als für die andern Staaten.

Wenden wir von Frankreich den Blick weg,und beschränken uns auf die Betrachtung: welcheVerdienste um Deutschland jener Gesetzgebung zu-geschrieben werden dürfen, in welcher die Erfolgeder Revolution in Beziehung auf bürgerlichesRecht niedergelegt sind, so stellt sich hier fol-gendes Verhältniß heraus. Hat che schnell unddurchgreifend Verbesserungen ins Leben gerufen,in kräftigen Grundzügcn höhere bürgerliche Frei-