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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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ihnen Muße dazu bliebe, um die gereiftenFrüchte ihres Nachdenkens und ihrer Erfah-rung in geordneter Zusammenstellung der Öf-fentlichkeit zu übergeben. So darf also Der-jenige, dem ein ungünstiges Geschick widerWillen eine unerfreuliche Muße gewährt, aufNachsicht rechnen, wenn er Das, was aus derStudienzeit ihm noch lebhaft vorschwebt, undwas die kurze Zeit der Praxis ihm anschaulichgemacht hat, in einer Druckschrist auszusprechensich den Muth nimmt.

Weit entfernt von dem Dünkel, die Be-fähigtem und Kundigeren belehren zu wollen,hegt der Verfasser bloß den Wunsch, daß seineBearbeitung des Gegenstandes nur im Allge-meinen Etwas dazu beitragen möge, die Teil-nahme an der gemeinsamen Angelegenheit regezu erhalten; daß es ihm gelingen möge, durcheinzelne der ausgesprochenen Ansichten einen derallgemeinen Wohlfahrt so heilsamen Austauschder Meinungen zu befördern, und daß hier undda einer seiner noch unentwickelten Gedankeneine Aussaat werde auf fruchtbarem Boden.

Thal bei Düsseldorf,im Octbr. 1333»