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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
249
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Griechenland 249

fehle des Generals Schneider nöthig mache. Das Schreiben erklarte zwar, daßder König genehmigt habe, die Ausführung seiner Befehle nur nach und nach so zubewerkstelligen, daß die griechische Regierung dadurch nicht in augenblickliche Ver-legenheit versetzt werden sollte, sprach aber zugleich auch die Hoffnung aus, daßfortan die griechische Regierung sich selbst mittels der Hülfsqüellen genügen könne,welche das Land besäße, und welche durch die Wiederherstellung des Friedens diefruchtbringendste Entwicklung erhalten würden. Gerade diese letzte Erklärung,eine indirecte Verweigerung der versprochenen Substdien, konnte dem Präsidentenunter den damaligen Verhältnissen nur unangenehm sein, und er bat daher in sei-nem Antwortschreiben vom 21. Nov., welches übrigens die großen VerdiensteFrankreichs um Griechenland in den dankbarsten Ausdrücken anerkannte, den Mi-nister um seine fernere Verwendung bei dem Könige in Betreff der noch rückständi-gen monatlichen Subsidien und der beabsichtigten Anleihe von 60 Millionen Fr.Daß hierauf nichts erfolgen konnte, erklärt sich zur Genüge aus den damals ob-schwebeyden Verhandlungen der Bevollmächtigten zu London, welche ja überhauptder Stellung der vermittelnden Machte zu Griechenland einen neuen Charakter ge-ben zu wollen schienen. Vis zu Ende des Jahres und noch im Januar 1830trug man sich darüber nur mit unbestimmten Gerüchten. Wir übergehen diese,halten uns bloß an die definitive Entscheidung der Protokolle vom Februar 1830und werden dann auf ihre weitern Folgen aufmerksam machen.

Das erste, vom 3. Februar, erklärte: nachdem der Bevollmächtigte Ruß-lands über die Meinung des zehnten Artikels des Friedens von Adrianopel genü-genden Aufschluß gegeben habe, und die Bevollmächtigten Frankreichs und Groß-britanniens durch besondere Depeschen ihrer Gesandten zu Konstantinopel von derbereits am 9. Sept. 1829 erfolgten Zustimmung der Pforte überzeugt wordenseien, halte man es für den Zeitumständen angemessener, die frühern Bestimmun-gen dahin abzuändern, daß 1) Griechenland ein völlig unabhängiger, selbständi-ger und tributfreier Staat sein solle; daß dagegen 2) die Demarkationslinie desneugriechischen Staates, um dem billigen Wunsche der Pforte nach Beschränkungder durch das Protokoll vom 22. März festgesetzten Grenzen nachzugeben *), beider Mündung des Flusses Aspropotamos beginne, von da längs dieses Flussesnach den Höhen des Sees von Angelo-Kastro laufe, diesen sowie die Seen vonVrachori und Saurowitza durchschneide, sich dann gegen den Berg Artolino wende,und von da weiter den Kamm des Axos, das Thal von Kalouri und die Höhen desOetagebirges bis zum Golf von Zeituni und namentlich den Ausfluß des Spec-chios verfolge; zugleich sollten Bestandthcile des griechischen Staates sein: dieInsel Negroponte, die Teufelsinseln, die Insel Skyros und die Cycladen, zwischen36 —39°N. B. und 26—29° ^>. L. Ein dritter Punkt dieses Protokollssprach die Souverainetät des künftigen Fürsten von Griechenland aus, während dieübrigen nur die nähern Bestimmungen über die Ausführungen der drei Haupt-punkte enthielten. Ein zweites Protokoll von demselben Tage bestimmte hierauf,dem Prinzen Leopold von Sachsen-Koburg die Souverainetät des griechischen Staates anzutragen und schon unter gleichem Datum ward diesem deshalb die bezügliche ofsiciclle Mittheilung gemacht, welche seine Zustimmung unter gewissen Beschränkungen am 11. Februar zur Folge hatte. (Vergl. die Aktenstücke „Allgemeine Zeitung", 1830, Nr. 123 B.) Die Beschränkungen, welche Prinz Leopold erhoben hatte, bezogen sich nämlich auf die fortdauernde vollkommene Garantie des neugriechischen Staats von Seiten der vermittelnden Mächte, die religiöse

*) Dies wurde wenigstens als Hauptgrund im Protokoll selbst mit angegeben.Bergl. „Allgemeine Zeitung", 183O, Nr. 72: ,,pour (luterer au civsir ^u'apriine la ll'obteinr la relluctlon krontieres tix6es par Io protocolo <1u

22 mars".