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3 (1793) [K - Q]
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P.

Palast.

(Baukunst.)

^^^0 nennen wir die großen Gcbäu-.

de, diczuWohnungen derLan-desfürsten bestimmt sind; wiewol dieSchmeichelei) den Namen auch anfdieWohnungen andrer Personen vonhohem Stande ausgedehnt hat. DerName kommt von der Wohnung desAngusiuS in Rom her, die auf demPalatinischcn Berg stund, deswegensie sial-ttium, auch überhaupt dieWohnungen der nachfolgenden Kaiser?»l»si» gcnennt wurden.

Die Palaste, als die Wohnsitzeder Landcsfürsten, sollten sich, weilihre Bewohner die einzigen ihrer Artin einem Lande sind, auch durch eineneigenen der Hoheit der Besitzer ange-messenen Charakter auszeichnen, undnicht blos erweiterte und sehr vcrgrös-serte Wohnhauser seyn. Sie sindnicht nur der Mittelpunkt des Sam-melplatzes einer Hauptstadt, sonderndes ganzen Landes; nicht nur im Gan-zen und im Acußerlichen öffentlicheGebäude, sondern die meisten der in-nern Theile sind noch als öffentlichePlatze anzusehen, auf denen Natio-nalversammlungen gehalten, großeZierlichkeiten begangen, und beson-ders auch Gesandten fremder Fürstenund Nationen Audienz gegeben wer.den. Ein Theil der Palaste ist alsozum öffentlichen Gebrauch bestimmt;ein andrer aber dient zum Privatge-brauch der Fürsten.

Es ist aber leicht zusehen, daß derPalast nicht nur wegen seiner Größe,sondern wegen der Mannichfaltigkeit

der Bedürfnisse,, denen der Baumei-ster dabei) Genüge leisten muß, dasschwereste Werk der Baukunst sey.Schon der Umstand allein, daß ersowol für den Privatgcbrauch einersehr großen Anzahl Menschen, die einLandesfürst um sich haben muß, alszu öffentlichen Geschafften dienen soll,macht die gcschikte Vereinigungzweycr so sehr gegen einander strci.tendcn Dinge schwer. Bey feycrli.chen Gelegenheiten könnte der Ernstund die Hoheit der Handlung gleich-sam einen tödtlichen Stoß bekommen,wenn durch Ungcschiklichkcit des Bau-meisters gemeine, oder gar niedrigeVorstellungen aus dem Privatlebensich unter die fcycrlichen Eindrükemischten; wenn z. B. bey einer öf-fentlichen Audienz Dinge, die zurKüche gehören, in die Sinne fielen.Großen Herren, und sogar demStaat überhaupt, ist viel daran ge-legen, daß der Untcrthan nie ohneEhrfurcht an sie denke. Darumsollte, so viel immer möglich wäre,das ganze Privatleben der Beherr-scher der Völker dem Auge des ge-meinen Mannes für immer vcrbor-gen seyn.

Aus dergleichen Betrachtungenmuß der Baumeister die Grundsatzezu Erfindung, Anordnung und zurganzen Einrichtung der Paläste her-nehmen. Alles muß da groß seynund den Charakter der Hoheit an sichhaben; aber ohne Abbruch des Noth-wendigen. Wer dieses bedenkt, wirdleicht sehen, was für Genie, Veur-theilungskraftnnd Gcschmak dazu er-fodcrt werde. Der Palast ist für denS 6 z Bau-