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gehen, und Vieh über dieselbe treiben. Wenn aber die Gesellschaft für den Landbesitzer einenNebenweg, oder einen Querweg über oder unter der Bahn anlegt, so darf letzterer die Bahnnicht mehr betreten.
27) Kein Anderer darf ohne Erlaubniß die Bahn betreten, noch Pferde oder anderes Viehüber dieselbe treiben.
28) Die Eisenbahn muß seitwärts eingefriedigt werden, wenn die angrenzenden Eigenthümerdarauf antragen.
29) Die angrenzenden Landeigenthümer dürfen Seitenbahnen anlegen, auch einen Weg überdie Bahn hinführen.
30) Die folgende Tabelle giebt einen Auszug aus den bewilligten Zoll- und Transportfätzen.
Zollsätze (Bahngcld ohne Transport) für die Tonne und Meile.
1) Für alle Arten Kalkstein I P.
2) Für Kohlen, gebrannten Kalk, Dünger, Straßenmaterial u, f. w. . . Iz --
3) Für Cokes, Holzkohlen, Sand, Bausteine, Ziegel u- f. w 2 »
4) Für Zucker, Korn, Mehl, Farbholz, Zimmerholz, Blei, Eisen u. f. w. 21 »
5) Für Baumwolle, Schafwolle, Häute, Manufakturwaaren u- f. w. . . 3 »Summen unter einem Schilling werden zum vollen Schilling angerechnet.
Wagen, Gigs, Kutschen, Passagiere und Vieh bezahlen folgende Sätze-
Für jeden Passagier in einem Gefähr, für eine Fahrt unter 10 Milcs . 1 Sh. 6 P.
Für jeden Passagier und eine Fahrt zwischen 10 und 20 Mikes ... 2 » k »
Für desgleichen über 20 Milcs 1 " — «
Für jedes Stück großes Vieh und eine Fahrt unter 15 Mikes ... 2 » 6 ->
Für desgleichen über 15 Miles 4 » — »
Für jedes Kalb, Schaf, Schwein, für jede Fahrt — » 9 »
Transportfätze für die ganze Bahn, für die Tonne und Meile-
Für alle Artikel unter 1, 2 und 3 8 Sh. — P.
Für die Artikel unter 4 9 " — »
Für Baumwolle, Schafwolle, Häute, Manufakturwaaren n
Für Wein, Branntwein, Säuren, Glas und andere zerbrechliche Waaren 14 » — »
Für Kohlen, Cokes, Holzkohlen, Asche . . - — 2^ »
Alle kürzcrn Fahrten nach Verhältnis!.
Für den Transport von Personen und Vieh kann die Gesellschaft die Sätze selbst be-stimmen ').
Von Frachtstücken unter 500 Pfd., die einzeln eingeliefert werden, darf die Gesellschaftdie Fracht nach Belieben ansetzen; werden mehrere solcher Frachtstücke eingeliefert, so wird dasGesammtgewicht berechnet. Für kurze Fahrten wird wenigstens 2 Sh. für die Tonne in Anrech-nung gebracht.
31) Die Gesellschaft kann die Zolleinnahme verpachten.
32) Der
') Die auf der Bahn wirklich erhobenen Frachtsätze habe ich in meinem frühem Aussätze mitgetheilt-