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Mitteilungen vermischten Inhalts über die englischen Eisenbahnen
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15) Die Gesellschaft unterhandelt mit dem Eigenthümer über das von ihm zu erwerbendeLand. Können sich beide Parthcien über den Preis nicht einigen, so beruft auf den Antrag derGesellschaft der Shcriff, oder der Unter-Shcriff, oder der Coroncr, oder ein Mann, der frühereins dieser Acmtcr bekleidet hat, und die bei der Sache nicht interessirt sind, 18 unbescholteneMänner, von denen 12 eine Jury bilden. Diese berathschlagt nach dem Verfahren des Courtat Westminster, und setzt den Preis des zu erwerbenden Landes fest. Ueberstcigt dieser Preis denfrüher von der Gesellschaft bewilligten, so bezahlt diese die Unkosten ganz. Ueberstcigt der fest-gesetzte Preis das frühere Gebot der Gesellschaft nicht, fo bezahlt die Unkosten halb die Gesell-schaft und halb der Landcigenthümcr.

16) Der innere Abstand zwischen den Schienen darf nicht weniger als 4 Fuß 8 Zoll undder Abstand zwischen den äußern Rändern nicht mehr als 5 Fuß 1 Zoll betragen *).

17) In der ersten Akte wurde festgesetzt, daß in jeder Mike wenigstens 3 Passing placesoder Turnouts angelegt werden müßten. Spater ist diese Bestimmung als sehr nachtheilig fürden Verkehr auf der Bahn wieder aufgehoben worden.

18) Geht die Bahn vermittelst einer Brücke über einem öffentlichen Weg hin, so muß dieBrücke einen offenen Raum von 16 Fuß Höhe und 15 Fuß Weite lassen. Muß der Weg tiefergelegt werden, so darf dadurch höchstens eine Steigung von 1:13 an beiden Seiten entstehen.

1V) Wird ein öffentlicher Weg über die Eisenbahn hingeführt, so darf die Auffahrt zu ei-ner solchen Brücke höchstens eine Steigung von I.: 13 erhalten.

20) Die Brücke über den Sanky Brook Canal muß einen freien Raum lassen von der Weitedes Canals und wenigstens 25 Fuß hoch über dem Wasserspiegel.

21) Die Bogen der Brücke über den Jrwell müssen mit der innern Wölbung 29 Fuß überdem Wasserspiegel liegen, und im Lichten 63 Fuß weit sein.

22) Die Brücke über Waterstreet (Manchester) muß für Fuhrwerk einen 17 Fuß hohen und24 Fuß weiten freien Raum lassen, und an beiden Seiten desselben Fußwege von 6 Fuß Weiteund 12 Fuß Höhe. Diese Brücke muß Brustwehren haben von 6 Fuß Höhe, welche die Langeder Brücke an beiden Enden um 5 Uards überschreiten.

23) Wenn die Bahn in gleichem Niveau eine öffentliche Straße durchschneidet, so dürfendie Schienen nicht mehr als 1 Zoll höher oder niedriger als die Straße liegen. Die Bahn wirdan solchen Stellen an beiden Seiten durch Schlagbaume (Turnpikes) abgeschlossen, die nur ge-öffnet werden, wenn ein Wagenzug durchfährt.

24) Die Dampfmaschinen und Dampfwagen der Bahn müssen nach dem Prinzip gebautsein, daß sie ihren eigenen Rauch verzehren.

25) Weder in Liverpool noch in Manchester darf die Gesellschaft einen Dampfwagen ge-brauchen, außer auf der Bahn. Die Gesellschaft darf in Liverpool kein Gebäude errichten, welchesüber 60 Fuß hoch ist.

26) Die Landeigner dürfen, so weit ihre Ländereien an die Bahn reichen, über die Bahn

») Darnach bleibt für die Schieilenfläche im Maxime eine Breite von 2^ Zoll übrig, wovon 25 Zoll durchgängig m England eingehalten werden.