LXXVIII
EINLEITUNG.
Bibliothek. Verzeichnis der vom Decan Johannes Fabri von Krossen für die Facultäts-bibliothek gekauften Bücher 246, die beiden Bibliotheken im großen Colleg, die des Collegs und dieder Facultät, werden zusammengelegt, das große Colleg erhält für das Semester 68 Groschen Zins 373,weitere Bücherkäufe 393, Johannes Ilonorius von Elbogen vermacht der Bibliothek Bücher 405, dieFacultät sichert sich die Benutzung der Dominikanerbibliothek 463, die griechischen Exemplare desAristoteles werden aus dem Nachlaß des Magnus Hundt gekauft 540, Gregor Breitkopf von Könitzvermacht der Bibliothek eine Reihe Bücher 609, Petrus Eysenbergk und Laurentius Ilelbig schenkenihr ebenfalls Bücher, zum Theil humanistischen Inhalts 621, da Bücher vermißt werden, soll jederEntleiher einen Leihzettel ausstellen 624, Virgil Wellendarffer vermacht der Bibliothek Bücher, derenTitel in den Catalog der Bibliothek eingetragen worden sind, 628, desgleichen Georgius Dottanius641, desgleichen Arnoldus Wöstefehles 660, die Bibliothek, die nach dem neuen Collegium über-gesiedelt ist, wird geordnet 679, eine Anzahl der Magister ist im Besitz von Schlüsseln zur Bibliothek,ihre Namen werden aufgezeichnet, sie müssen für die Aufbewahrung der Schlüssel Sorge tragen 692.
Biennium. Der Eid der Candidaten, noch ein Biennium nach der Promotion an der Uni-versität lehren und lernen zu wollen, erhält den Zusatz: „nisi fuerit . . . dispensatwn “, wird alsowesentlich abgeschwächt 548. — Completio biennii. Vorlesungen, die zur Completio biennii dienen,z. B. Grammatica Iacobi Ceporini, Dialectica Ioannis Caesarii Iuliacensis 619, Vorlesungen pro gradumagisterii im Biennium 640, 653, 662ff., 681 ff. Die Magister, die pro completione lesen, sollennicht zu drei oder mehr zur selben Stunde lesen, noch auch denselben Autor wählen, der von denProfessoren publice erklärt wird, 692.
Bücher druck. Die Facultät läßt die Perspcctiva communis durch Martinus Ilerbipolensisdrucken und leiht ihm hierzu 30 Gulden 397, der Drucker kann wegen Verlusten, die er beim Druckerlitten hat, die Schuld nicht zurückbezahlen und überläßt daher der Facultät die Exemplare derPerspectiva zum Preis von 3 Gr. 469, Wolfgang Monacensis druckt für die Facultät die Schriften desAristoteles in nova translatione 539, ders. druckt auf Kosten der Facultät 300 Exemplare der Meta-physik und der Physice auscultatiouis für 78 Gulden 13 Gr. und behält je 20 Exemplare zum Ver-kauf zurück 549, über Aufbewahrung und Verkauf der der Facultät gehörenden Exemplare 550, dieFacultät giebt 17 Exemplare der aristotelischen Physik an die 17 Magister de consilio und überläßtje 20 Exemplare der Metaphysik und der Physice auscultatiouis dem Buchhändler Petrus Clementzum Verkauf 555, auf Bitten des Druckers Martinus Herbipolensis soll über Silius Italicus anstattüber Rhetorik gelesen werden, und zwar weil sich Martinus durch den Druck der aristotelischenSchriften Verdienste um die Facultät erworben hatte, 568.
Bursen. Die Visitation der Bursen liegt dem Rector ob. Der Decan hat ihn mit denExecutoren bei der Visitation der Bursen und Collegien zu begleiten und dabei auf die defectusscolarium facultatis aufmerksam zu machen. Die Studenten der Artistenfacultät dürfen in dem vonden Theologen 1508 gebauten Hause Aufnahme finden, aber die Disputationen sollten sie in einemanderen Collegium vornehmen und die Pflichten der Bursalen nach den Statuten erfüllen 438, dieFacultät giebt der Stadt ihre Zustimmung zur Errichtung einer Bursa für die Bürgerssöhne auf demNicolaikirchhofe und will hierüber ad concilium et totam universitatem berichten 459.
Canonicate. Die Facultät wählt den Dr. Wolfgang Crellius für ein Merseburger Cano-nicat 737.
Claves facultatis. Beschluß der Facultät über die Auslieferung der Schlüssel des Fiscusan die Executoren der Universität auf Grund der Reformation des Herzogs Georg 390.
Collegium oder Paedagogium, vergl. Conventor. Johannes von Rüdesheim legt imNamen des Magister Martinus die Conventoria des Pädagogiums nieder, gewählt wird JohannesBolte von Berlin 183, die Magister, die im Pädagogium wohnen, sollen zu S. Egidien und S. Gregorihre Wohnungen von neuem miethen oder aufgeben, sie aber nicht an andere vergeben, 297, vierMagister von jeder Nation sollen im Pädagogium wohnen, zwei Senioren als iubilei von allen Lasten