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2 (1897) Die Promotionen von 1409 - 1559
Entstehung
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EINLEITUNG.

I. Die Promotionen der theologischen Facultiit. 1. Die Handschrift. Ein besonderesBuch, in das man die Namen der in der theologischen Facultät Promovirten hatte eintragen können,war sicherlich nicht von Anfang an vorgesehen worden. Höchstwahrscheinlich begnügte man sich,sie auf einige, den Statuten angeheftete Bogen einzuzeichnen. Bei dem häufigen Gebrauch derStatuten war es kein Wunder, wenn der sie enthaltende Band, der Liber facultatis theologicae,rasch abgenutzt wurde und daher auch die eingezeichneten Namen der Graduirten Gefahr liefen, un-leserlich zu werden. Im Beginn des 16. Jahrhunderts hat sich offenbar das Bedürfnis unabweisbargeltend gemacht, die Statuten und das Promotionsverzeichnis sorgfältig abzuschreiben und die Ab-schrift in einem dauerhaften Einbaude gegen die Zerstörung zu sichern. Eine Hand schrieb zunächstin drei Pergamentheften zu je acht Blättern und in einem Papierheft zu sechs Blättern, von denendas fünfte ausgeschnitten worden und das sechste unbeschrieben geblieben ist, die ältesten Statutender theologischen Facultät nebst deren Zusätzen aus den Jahren 14281503 in einem Zuge nieder(Bl. 228). Da der letzte Zusatz vom 21. April 1503 herrührt, so ist damit schon der Zeitpunkt,in dem die Abschrift vorgenommen wurde, annähernd bestimmt. Eine Hand des ausgehenden16. Jahrhunderts setzte später auf das erste freigebliebene Pergamentblatt:Statuta antiqua collegiitheologici. Zur selben Zeit, wo die Statuten copirt wurden, nahm eine von der ersten verschiedeneHand unter dem TitelSignatura promotor-um in theologici eine Abschrift von dem jetzt verloren ge-gangenen, vcrnmthlich verstümmelten ursprünglichen Verzeichnis der theologischen Promotionen.Zwei Hefte von je acht und zwei Hefte von je sechs Pergamentblättern waren hierzu vorbereitet.Die Hand schrieb in einem Zuge von Blatt 17 bis 47 der jetzigen Zählung. Die letzte Eintragungauf Blatt 47 betrifft eine Promotion vom 26. September 1508.

Nach der letzten Eintragung, die in den letzten Monaten des Jahres 1508 oder in denersten Monaten des Jahres 1509 stattfand, wurde die Abschrift der Statuten und die der Promotionenunter Ilinzufügung von elf Papier- und drei Pergamcntlagen zusammengeheftet, gleichmäßig be-schnitten (21,2 ctm hoch, 15,3 ctm breit) und in feste, mit dunkelbraunem, gepreßtem Leder über-zogene, auf der Vorder- und Rückseite mit je fünf Buckeln aus Messing geschützte Ilolzdeckel ge-bunden. Die Ecken des Buches wurden durch Messingbeschläge geschützt und die Deckel außer-dem mit zwei Schließern aus demselben Metall versehen.

Der Band ist gut erhalten, nur sind die Eckbeschläge des hinteren Deckels bis auf einenund die beiden Schließer verloren gegangen und ist der Lederrücken etwas wurmstichig geworden.

In das dergestalt entstandene Buch, das im Ganzen etwa 180 Blätter zählt, von denen indesnur die ersten 78 von zwei verschiedenen älteren Händen liumerirt worden sind, haben von Blatt 48