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2 (1897) Die Promotionen von 1409 - 1559
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DIE .JURISTISCHE FACULTÄT.

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auf die Jahre 14281479. Selten kommen mehr als 4 oder 5 auf das Jahr. Von 1480 abernehmen die Promotionen zu. Im Jahre 1502 fanden 9 Promotionen statt, im Jahre 1504 deren 10,ehensoviele im Jahre 1507. Im Jahre 1519 sind es noch 7, im nächsten Jahre wieder 11, 1523sogar 12. Freilich ist gerade damals, im Jahre 1511, die Klage laut geworden, daß die Promotionenzu milde und vielfach unter Abweichung von den Statuten vorgenommen wurden 52 ). Aber baldmachte sich doch der Einfluß der kirchlichen Bewegung auf die Universität und insbesondereauch auf die theologische Facultät fühlbar. Im Jahre 1527 konnten nur noch 4 Promotionen ver-zeichnet werden, 1528 nur noch 3, in den Jahren 1529 und 1530 fielen sie sogar gänzlichaus. Noch einmal stieg die Zahl der Promotionen im Jahre 1536 auf 9, 1537 und 1538 aufje 6, aber es handelte sich gleichsam nur um ein letztes Aufflackern. Mit dem Jahre 1539schlossen die Aufzeichnungen der katholischen Facultät. Am 29. October wurde noch NicolausScheubelius von Hieronymus Dungersheim zur Liconz promovirt. Er sollte der letzte sein, der nachder alten Weise diese Würde erhielt. Ille Scheubelius, so lesen wir neben dem Promotionsvermerk,fuit primus confessor sincere doctrine in acadcmiaS Von nun folgen die Promotionen der evan-gelischen Facultät. Ein Aufschwung der gelehrten Studien ist nicht zu verkennen. Im Jahre 1541und 1542 wurden je 4 Promotionen eingetragen, 1543 deren 5, 1549 deren wieder 9. Doch ist einVergleich mit der früheren Zeit ausgeschlossen, da sich die Verhältnisse in der Kirche und imStudium der Theologie von Grund aus geändert hatten.

Von Interesse ist das Verhältnis, in dem während des Bestandes der alten Kirche dieKlostergeistlichcn zu den Weltlichen oder Weltgeistlichen, die sich um eine Würde der theologischenFacultät bewarben, standen. Von den 278 Scholaren, die zwischen 1428 und 1539 zum Cursor be-fördert wurden, werden 4 als Regularcanoniker und 53 als Angehörige von Mönchsorden genannt.Von den 184 Sententiarii, die während derselben Zeit promovirt wurden, gehörten 4 den Regular-canonikern und 34 verschiedenen Orden an und unter den 93 zur Liccntia Promovirtcn befandensich neben 3 Ilegularcanonikern 22 Mönche. Das Verhältnis kann für die Klostergeistlichkeit nichtungünstig genannt werden, und wir gelangen damit zu demselben Ergebnis, das sich schon angesichtsder zahlreichen Inscriptionen von Mönchen aufdrängte, daß nelimlich im 15. und im Beginne des16. Jahrhunderts das wissenschaftliche Lehen in den mitteldeutschen, zumal in den 'meißnischenKlöstern sich keiner geringen Pflege erfreute.

4. Die Bearbeitung des Textes konnte bei der Einfachheit der handschriftlichen Grund-lage keine Schwierigkeiten machen. Der Abdruck hält sich streng an die Vorlage. Doch ist diechronologische Folge, die an einem Orte gestört war, hergestellt und sind die Ueberschriftcn, diesich anfangs über den einzelnen Eintragungen finden, Anno etc., als überflüssige, die Uebersicht nichtfördernde Zuthaten, weggelassen worden.

II. Die Promotionen der juristischen Facultät. 1. Die Handschriften. Die ursprüng-lichen Aufzeichnungen der Promotionen sind für das 15. Jahrhundert, wie in der theologischen, soauch in der juristischen Facultät verloren gegangen. Auch hier sind wir auf spätere Verzeichnisseangewiesen, die für die Doctoren, wenigstens für die ältere Zeit, Bedenken hinsichtlich ihrer Voll-ständigkeit zulassen und für die anderen Graduirten sogar nachweisbare Lücken aufweisen.

In Betracht kommen zuerst die Aufzeichnungen des ältesten Statutenhuches (A) 53 ). DiesesStatutenhuch ist eine Pergamenthandschrift, die aus zwei Lagen, einer zu 6 und einer zu 8 Blättern,

) Stiibel, Urkuudonbucli 307, 319. Zeitbestimmung bei Goss, Leipzig und Wittenberg, N. Arch. fürSachs. Gosch. XVI, 85.

53 ) Als Fr. Zarncke die urkundlichen Quellen zur Geschichte der Universität behandelte und die Statuten-büchcr der Universität herausgab, waren die beiden ältesten Statutonbücbcr noch nicht aufgefunden worden. Er hatspäter in den Berichten über die Verhandlungen der König! Sachs. Gesellschaft der Wissenschaften, philol.-hist.Classe Bd. XV (Leipzig 1863) S. 79 ff. die beiden ältesten Statutonbücbcr beschrieben und das älteste abgedruckt.Das älteste Statutenbuch hat auch Emil Friedberg, Das Collegium iuridicum 97 und 114 Anm. kurz beschrieben.