EINLEITUNG.
und Zeit der Sitzung die Aufforderung zum Erscheinen, je nach der Wichtigkeit der Sitzung „subdcbito obedientie, et sieut diligitis bonum facuttcdis“, „sub pcna non contradicendi u , sub debito prestitiiurcimenti„sub pcna periurii u , „sub pcna, carentie adurcgentie Der Versammlungsort war ur-sprünglich die Stuba facultatis im großen Colleg, später das sogenannte Vaporarium maius, ein großerheizbarer Raum des neuen Collegiums.
Das Consilium hatte anfangs eine unbeschränkte Anzahl von Mitgliedern. Spätere Be-stimmungen und die Reformation Herzog Georgs von 1502 setzten sie auf 24 fest, 6 von jederNation 320 ). Im S. 1507 (S. 430) bestand das Consilium oder der Senatus thatsächlich aus 24 Mit-gliedern, doch waren sie selten sännntlich zugegen, da einer oder der andere Urlaub hatte. ImS. 1520 z. B. waren nur 17 Magister im Consilium anwesend 827 ). In der Regel beruft der Decannur das Consilium, doch kann er auch alle Magister versammeln 328 ). Im W. 1513 betrug deren Zahletwa 70 329 ). Von Senioren werden bald 4, bald 8 erwähnt 330 ). Es scheint also im Belieben desDecans gestanden zu haben, eine kleinere oder größere Anzahl der älteren Mitglieder des Consiliumszu einem vorberatheuden Ausschuß zu versammeln. Die Beschlüsse wurden nach dem Willen derMehrheit gefaßt. Die Minorität konnte jedoch unter Umständen ihre abweichende Meinung zu Pro-tokoll gehen 331 ). Eingetragen wurden die Beschlüsse in den über papireus, in den Conclusorumüber, oder wie er auch genannt wurde, in die Papiermatrikel 333 ). Doch hat man sich auf ilm nichtbeschränkt. Auch in den Liber pergameneus hat man viele Conclusa aufgenommen, so daß, wer einenUeberblick über die Beschlüsse gewinnen will, beide Handschriften zu Rathe ziehen muß. Da dieConclusa zwischen die anderen Eintragungen zerstreut und nicht leicht aufzufinden sind, gebe icham Ende der Einleitung ein nach Stichw'orteu geordnetes Verzeichnis.
5. Die Bearbeitung des Textes. Zu Grunde gelegt sind die beiden Pergamenthand-schriften des Decanatsbuches M und N. Vom V\ 1501 habe ich den Novus conclusorum über zurErgänzung hinzugezogen. Alle Abschnitte, die er allein bietet, tragen am Anfang einen, am Schlußzwei Sterne. Ihren Platz haben sie dort gefundeu, wohin sie nach Anordnung der Einzeichnungender Pergamenthandschrift gehören. Der Papier- und Pergamentcodex stehen nicht in dem Verhältniszu einander, daß der eine von dem anderen abgeschrieben worden ist. Die Texte beider sind viel-mehr, unabhängig von einander, aus den Scliedae oder Kladden zusammengestellt wmrden undkönnen daher als original gelten. Unbedeutende Abweichungen im Text habe ich nicht berück-sichtigt. Bei den Namen der Promovirten mußten auch geringere Abweichungen verzeichnet werden,doch habe ich ihnen, wie bei den Inscriptionen, wenn sie ganz unwesentlich waren, keine Beachtunggeschenkt. Die Namenreihen sind regelmäßig von 5 zu 5 munerirt worden. Außerdem habe ich,da die Handschriften nicht leicht zu übersehen sind, die Blattnummern am Rande der Ausgabe an-gegeben, um den Vergleich des Druckes mit der Handschrift zu erleichtern.
V. Uebersicht über die Conclusa der philosophischen Facultiit.
Absentia. Ein abwesendes Mitglied des Consiliums kann außerhalb Leipzigs ein geist-liches oder weltliches Amt bekleiden, ohne seinen Platz im Consilium einzubüßen. Uebt es aber dasAmt in Leipzig aus, so geht er ihm verloren 093, 746.
Actu regentia. Die Rcsumptio publica pro actu regcncia muß vor S. Johannes ante por-tam Latinam und vor Allerheiligen begonnen und der Anfang dem Decan mitgctheilt werden 560.
32 °) Stübcl, Urkiuidenbuck 265. Siebe S. 403, 609 dieser Ausgabe.
327 ) S. 491.
323 ) Z. B. S. 491.
329 ) S. 491.
33 °) Z. B. S. 679 und 727.
331 ) S. 403.
332 ) Z. B. S. 405.
INI I ..