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LXXIV EINLEITUNG.
„deputati per magistros in et extra consüium facidtatis artium, qui eis ex fiseo exhibent salarium“,oder kurzweg in die Lectores facidtatis theologice und Lectores faeultatis artium. Seit S. 1507 (S.428)heißt es auch häufig kurzweg Lectores per facultates theologie et artium deputati. Die theologischeFacultät übernahm dabei die Vorlesungen über Metaphysik, Physik, De celo et mundo et metheo-rorum, Ethik, vetus ars und nova logica, die Artistenfacultät den Euclid, Rhetorik, Poetik, PetrusHispanus, Sphaera materialis, Grammatik und die rhetorica dominicalis. Zur Wahl der Lectorenwurde im Consilium eine Commission ernannt, die je aus einem der älteren, der mittleren undjüngeren Magister oder aus einem von den älteren und einem von den jüngeren bestand 315 ). Voneinzelnen Abweichungen abgerechnet, blieb es im Großen und Ganzen dabei, bis im W. 1518(S. 537) eine neue Anordnung erfolgte und zugleich die Höhe der Honorare von Neuem fest-gesetzt wurde. Die theologische Facultät vertheilte fortan die Lectiones metaphysice, phisicorum,posteriorum, veteris artis, de anima, philosophie moralis, die Artistenfacultät die Lectiones mathe-matices, Petri Hispani, Themistii, problematum Aristotelis, parvorum naturalium, Quintiliani, Philo-sophie Alberti, Prisciani, poetices, rlietorice Ciceronis, actus dominicalis. Dabei hatte es fortan seinBewenden. Seitdem wird der theologischen Facultät hei der Anführung der Hauptvorlesungen undihrer Vertreter zuweilen nicht mehr Erwähnung gethan. Neben der alten kommen die kürzerenFormeln „Anno eodem lectores deputati “, „ad philosopkicas prelectiones deputati sunt“, „bonarumartium et pkilosophiae professores “ mehrfach vor. Vom S. 1527 an verabsäumt der Decan nicht seltendie Eintragung der Lectoren. Zum letzten Male erscheinen die Lectores publici tarn a theologis quamcommunitate artium electi im S. 1542 (S. GG7). Alsdann erfolgte wieder eine Acnderung. Am26. Mai 1542 erließ Herzog Moritz eine Bestimmung über die Erhöhung der Gehalte 316 ), in der erzugleich den jährlichen Wechsel der Lectionen abschaffte und verordnetc, daß „ eynem idenn dielectionn was rudimenta seint ein und die andernn drey iliar gelassenn werde, sofern er darsu tugelichund vleyssick befundenn“ zil ). Die Facultät beschloß hiernach, daß jedes Jahr aus den Magistern imConsilium und den Magistern außerhalb des Consiliums je zwei gewählt würden, die zusammen miteinem von beiden Parteien erkorenen Obmann, der auch der Decan sein konnte, die Lectoren zu er-nennen hatten 318 ). Die auf solche Weise ernannten Professoren übernahmen zuerst im W. 1542 ihreVorlesungen, und da diese selbst nun in sechs maiorcs und sechs minores zerfallen, so werden sieals maiores und minores seu rudimentarii angeführt. Zu den Lectiones maiores rechnete man dieVorlesung über beide klassische Sprachen, griechische Philosophie, Mathematik, Fabius Quintilian,Poetik, aristotelische Physik und aristotelische Ethik, zu den minores die lateinische und griechischeGrammatik, die Dialectik des Caesarius, Rhetorik, die Elemente der Mathematik und die der Physik.Im S. 1545 und 1546 werden die Distributores lectioniun genannt, die für ein Jahr die Vorlesungenzu vertheilen hatten. Alsdann verschwinden sie wieder. Vom W. 1546 an werden die Lectores schlecht-hin professores artium et philosophiae genannt. Es sind sieben maiores und sechs minores. Gewähltwerden die Lectores auch jetzt noch 319 ), aber ein Vergleich der Angaben über die Vorlesungen zeigt,daß man dem Professor das Fach ließ, das er bisher vertreten hatte. Vom S. 1522 an werden dieLectoren der Hauptvorlesungen schlechthin als Professores oder optimarum artium et philosophiaeprofessores oder professores publici optimarum artium angegeben, und im S. 1557 erging endlichder Befehl des Kurfürsten August, daß man von der Wahl der Lectores abzusehen habe und jederProfessor die Vorlesung behalte, die er im vergangenen Jahre gehabt habe 320 ). Im S. 1558 erfolgte
a15 ) S. 437.
31 °) Stübel, Urkundonlnicli 546.
3 ”) Das. S. 549.
3,s ) S. 668.
319 ) S. 715: Lectores fnerunt electi.32 °) S. 743.