LXXII
EINLEITUNG.
Eingezeiclmet wurden auch nach den Abmachungen mit den Cisterciensern 295 ) die Determi-natoren dieses Ordens. Es ist eine nicht unbeträchtliche Anzahl Cistercienser unter die Magisteraufgenommen worden. Sie entstammten den Klöstern Alt- und Neuzelle, Grünhain, Lchnin, Georgen-thal, Zinna, Pforta, Dobrilugk, Riddagshausen, Michaelstein, Waldsassen, Reinfeld, Walkenried undgehörten dem Collegium S. Bernhard an.
Außer den Assumpti wurden auch noch die Magister eingetragen, die in das Consiliumoder den Senat der Facultät aufgenommen worden waren. Zuerst hat sie der Dccan des W. 1441,Caspar Weigel, verzeichnet 290 ). Anfangs findet die Eintragung ohne jede weitere Bemerkung statt.Später wird der gezahlten Gebühr Erwähnung gethan. Sie betrug 3 oder 4 Gulden, später 4 Thalerpro refcctione magistrorum 29 7 ).
Als nachmals die Zahl der im Consilium sitzenden Magister beschränkt wurde, konnte derMagister nur in das Consilium aufgenommen werden, wenn ein Mitglied verstarb 298 ) oder auflängere Zeit mit Urlaub Leipzig verließ. In dem letzteren Falle wurde gewöhnlich bestimmt, daßder Aufgenommene seinen Platz im Consilium wieder zu räumen hatte, sobald der Abwesendezurückkehrte 299 ).
Weitere Aufzeichnungen der Decane beziehen sich auf die Dispensatio super non completionebiennii, auf den Erlaß der ganzen oder eines Theiles der Zeit von zwei Jahren, die der Baccalar oderMagister nach der Prüfung in Leipzig lehrend und lernend zu bleiben verpflichtet war. Den erstenEintrag derart lesen wir im S. 1461 (S. 183). Damals erhielt der Baccalar Nicolaus Sutoris denNachlaß unter der Bedingung, daß, wenn er wieder eine Hochschule aufsuche, dies die Leipziger seinmüsse. In demselben Semester erhielt der Baccalar Fricdericus de Lapide Dispens, weil er ver-heirathet war (S. 184). Seitdem werden die Dispensationen, anfangs freilich noch selten, später, seitEnde des 15. Jahrhunderts häufiger, eingetragen. Auch dieser Dispens war von der Zahlung einerGebühr abhängig. Bei dem Magister Johannes Schakonis von Loitmcritz im W. 1498 (S. 365) wirdzuerst über die Zahlung von 2 Gulden pro dispcnsacione ob non complecionem sui biennii berichtet,.Seitdem wird öfters die Zahlung vermerkt. Die Bacealaricn zahlen in der Regel nur einen Gulden 300 ).Aermeren wurde wohl auch Gestundung gewährt 301 ). Gelegentlich giebt man auch den Grund zurDispensation an. So hei dem Sohne des Doctors der Rechte Johannes von Breitenbach: er war zuweiteren Studien nach Italien gegangen 302 ). Ilervorgehoben zu werden verdient auch, daß zweiDoctoren der Medicin, Georgius Tyeff de Ilerbipoli im W. 1482 (S. 280) und Laurentius de Dresdenim W. 1483 (S. 285), Dispens von der Completio biennii nach dem Magisterium erhielten. Offenbarhatten sie die Magisterwürde in Leipzig nachträglich erworben, nachdem sie an einer anderen Uni-versität Doctoren der Medicin geworden waren.
Häufig war die Klage gewesen, daß sich die Magister auf längere Zeit von der Hochschuleentfernten. Die Reformation des Herzogs Georg vom 8. November 1502 hatte deshalb eingeschärft;„Es soll auch nicmands von den salariaten wegziehen und über vierzehen tage, aussenbleiben, er habe,dann des rectors und der salariaten oder des meisten thai/s erlaubnus etc.“ nos ) Seitdem wurde es
' 295 1 S. 304. S. oben lx.
29 °) S. 127.
297 ) Siebe z. B. S. 327, 378, 390, 404, 414, 423.
29S ) Siehe z. B. II, 733.
2 ") Siehe z. B. II, 730, 744.
30 °) Siehe z. B. S. 386, 413. Aber auch ’/ 2 Gulden kommt vor, z. B. S. 501. Es richtet sich sich wohl nachden Vermögensverhältnissen des Bittstellers, daneben aber auch statutengemäß nach der Größe dos Theiles desBienniums, für den der Dispens erbeten wurde.
301 ) S. G46.
302 ) S. 399.
303 ) Stübol, Urkundenbuch 266.