DIE PHILOSOPHISCHE FACULTÄT.
EX XI
von Danzig im W. 1497 (S. 359) 29, der bacc. Thomas Notarii im W. 1498 (S. 365) 20, der bacc.Wilhelm Pathiner von Querfurt im W. 1500 (S. 376) 25, der bacc. Christophorus Ion de Dahmeim W. 1508 (S. 442) 35, der bacc. Bartliolomeus Spieß von Halle 33 Semester, um die Magister-würde zu erwerben. Die Durchschnittszeit, die allerdings Schwankungen in den einzelnen Semesternausgesetzt ist, ist indes erheblich niedriger. Die Magister des W. 1482 (S. 280) haben im Durch-schnitt von ihrer Inscription an 13,5, von ihrer Baccalariatsprüfung an 8 Semester zur Vorbereitungauf das Examen gebraucht. Bei den Magistern des W. 1489 (S. 313 ff.) betragen diese durch-schnittlichen Semesterzahlen 15,3 und 8,6, bei den Magistern des W. 1493 (S. 340) 15,2 und 9,3,bei den Magistern des W. 1497 (S. 359) 17 und 12,4, bei den Magistern des W. 1500 (S. 376 ff.)17 und 11,7, bei den Magistern des W. 1511 (S. 468) 15 und 10,5 und bei den Magistern des W. 1539('S. 655) 19 und 10,6 Semester. In diesen auf’s Gerathewohl herausgegriffenen Semestern haben alsodie Magister von ihrer Inscription an 13,5—19 und von ihrer Baccalariatsprüfung an 8—12,4 Se-mester gebraucht, um ihr Examen zu machen. Man kann danach rechnen, daß im Durchschnitt derMagister 8 Jahre zu seiner Vorbildung brauchte, von denen er 5 Jahre als Baccalar lernte undlehrte. Die Zahlen erscheinen vielleicht deshalb zu hoch gegriffen, weil unter den Magistrandeneine ziemliche Anzahl sicherlich in sehr jugendlichem Alter, in dem von einem akademischen Studiumnoch nicht die Rede sein konnte, inscribirt worden ist. Andererseits aber befinden sich unter denMagistranden doch auch wieder viele, die, ehe sie in Leipzig als Baccalarii promovirt wurden, bereitsanderswo ein oder mehrere Semester studirt hatten, die hier nicht in Anrechnung gekommen sind.Damit würde ein Ausgleich gegeben sein. Die als Baccalarii assumirten Magistranden sind bei derBerechnung der Durchschnittsziffern von mir ganz außer Acht gelassen worden.
Außer über die Promotionen berichten die Einträge der Decane auch über die Assumptionenvon fremden Baccalarien und Magistern, die durch die sogenannte Ilesponsio pro loco sich ihrenPlatz in der Reihenfolge der Baccalarien oder Magister erworben hatten. Der erste, der als Magisterassumptus eingetragen wurde, war der Erfurter Magister Johannes Große von Gera im W. 1421 287 ).Regel war, daß jeder Assumptus eingeschrieben werden mußte. Das ist nun freilich nicht immer ge-schehen. Auf der anderen Seite sind wieder manche in die Universitätsmatrikel ohne Angabe ihresakademischen Grades oder gar nicht aufgenommen worden, die noch in demselben oder im nächstenSemester die Assumption erlangt haben. Ein annähernd richtiges Verzeichnis der in Leipzig inscribirtenfremden Graduirten wird sich daher erst auf Grund der Matrikel und der Promotionslisten im drittenBande geben lassen. Anfangs hat man es beim einfachen Eintrag der Assumptio oder Responsio proloco bewenden lassen. Später, seit S. 1446 (S. 139), finden sich auch Mittheilungen darüber, ob dieAufgenommcnen die Gebühr (bursa) gezahlt, oder ob sie Erlaß oder Aufschub erbeten haben. Ebensoerscheinen später Bemerkungen über die Beglaubigung ihres Grades, d. h. ob sie das Diplom vor-zulegen im Stande waren oder Bürgen stellten, die sich verpflichteten, daß das Diplom innerhalbeines halben Jahres beigebracht sein würde 288 ). Die Gebühr der assumirten Baccalarii beträgt an-fangs 1 Gulden 10 Gr. 288 ), später finden sich 2 Goldguldeu pro refectione magistrorum iuxta eonsue-tudinem 2a0 ), 50 Groschen 281 ), auch 3 Gulden 282 ) oder l 1 / 2 Gulden angegeben 283 ). Angehörigen derBettelorden wurden die Gebühren erlassen 281 ).
287 ) Siehe S. 97.
288 ) Siehe z. 13. S. 183.
283 ) Siehe z. 13. S. 193, 237, 243.
29U ) Siehe z. 13. S. 415, 41G, 4G5, 542, 569.
291 ) Siehe z. B. S. 41G.
292 ) Siehe z. B. S. 430, 438, 456, 504. 543.
293 ) Siehe z. B. S. 5G9.
29i ) Siehe S. 287.