DIE PHILOSOPHISCHE FACULTÄT.
LXIX
Candidat während der Prüfung erkrankte oder starb 385 ), daß er durch kriegerische Wirren vonLeipzig hinweggeführt oder durch irgend einen anderen Grund an der Beendigung der Promotiongehindert wurde 286 ).
Wichtig war ferner für den Decan die Angabe, ob der Promovirte die Gebühren (bursa) bezahlthatte oder nicht. Anfangs wurde hinter den Namen des Promovenden ein dt. — dedit angemerkt,eine Lücke gelassen oder ein obtinuit dimissionem (Erlaß) gesetzt. Im weiteren Verlaufe hielt manes für gerathencr, die Promovirten, die pauperes waren und daher dimissionem oder dilationem(Aufschub) erhielten, unter die Liste zu setzen. Das erste Mal geschieht dies im W. 1448 (S. 146).Die Dimissio bursae, der Erlaß der Zahlung, konnte für die Prüfung ( exercitium ) oder für das Diplom(signetum) gewährt werden oder für Beides. Die Dimissio wurde zuerst bedingungslos gewährt.Später findet sich häufig der Zusatz, daß der Candidat, wenn er zu sicheren Einnahmen gelangt sei,„postquam ad pinguiorem, fortunam pervenerit„si unquam fortuna eum dextra arrideret zahlensolle. Dementsprechend hat mau auch in späterer Zeit Einträge über nachträgliche Zahlungen ge-macht. Anfangs ist die Angabe über die Gebührenzahlung am Schluß der Liste noch selten. SeitW. 1469 aber wurde sie zur Regel. Bei denen, die Aufschub der Zahlung erhielten, tritt im W. 1462insofern eine Aenderung ein, als auch der Bürge, der für die pünktliche Zahlung gut stand, angegebenwurde. Auch den Termin hat mau hinzugesetzt, an dem die Zahlung geleistet werden sollte. In derFolge wird auch des Zeugnisses gedacht, das die Pauperes beigebracht hatten, um ihre Armuth zubeweisen. Es handelt sich dabei um eidliche Versicherung von glaubwürdigen Zeugen oder Armuths-zeugnisse, die von den Behörden des Heimathsortes ausgestellt worden waren. Auch Angaben übernachträgliche Zahlung derer, die Gestundung erhalten hatten, werden gemacht, doch treten alle der-artigen Angaben selten vollständig auf.
Die Zahl der Promovirten schwankt in den einzelnen Semestern ganz erheblich. Sie wurdein erster Linie bestimmt durch die Frequenz. Denn die Maxima und Minima der Promotionsziffernder Baccalarien liegen im Großen und Ganzen den Maxima und Minima der Inscriptionsziffern nahe.Der tiefe Stand der Promotionsziff'er in W. 1429 bis S. 1430 (30) entspricht dem niedrigen Stand derImmatrikulation in jenem Jahre. Danach tritt eine Hebung ein, aber im W. 1436 bis S. 1437 fälltdie Promotionsziff'er wieder auf 27, im W. 1437 bis S. 1438 auf 26, im W. 1439 bis S. 1440 auf 21,
danach steigt sie rasch und erreicht im W. 1442 bis S. 1443 sogar 106, um danach wieder im
W. 1448 bis S. 1449 auf 48 zu sinken. Das zweite Maximum der Inscriptionsziffer im W. 1466 bis1467 entspricht dem Maximum der Promotionsziffer im W. 1465 bis S. 1466 von 208. Danach folgt
rasch, entsprechend der Inscription, ein Minimum im W. 1470 bis S. 1471 von 62. Seitdem hebt
sich die Promotionsziff'er wieder und erreicht, wenn auch unter Schwankungen, in demselben Jahre,wo die Inscriptiou im W. 1508 bis S. 1509 zum dritten Maximum gelangt, die Zahl 160. Seitdembegann, wie bei den Inscriptionen, ein langsames Sinken, das sich vom W. 1521 in einen raschenSturz verwandelte. Bei einem neuen Minimum langte mau, wieder im Einklänge mit der Inscription,im W. 1524 bis S. 1525 an. Damals wurden nur 10 Scholaren zu Baccalarien gemacht. Und wiesich seitdem die Inscription zu heben begann, so auch die Promotion, aber die Ziffern bleiben dochim Allgemeinen gering, und wenn im W. 1548 bis S. 1549 zum ersten Male wieder die Zahl 100überschritten wurde, so lag dies wohl daran, daß vorher kriegerische Ereignisse die Promotion gestörthatten. Im Großen und Ganzen hielten sich die jährlichen Baccalariatspromotionen zwischen20 und 30.
Sehr verschiedene Zahlen erhalten wir, wenn wir sehen, wie viele der Inscribirten später zuBaccalarien und Magistern promovirt worden sind. In den 10 Jahren von \Y. 1441 bis S. 1451
286 ) Siehe z. B. zum W. 1409 S. 91 zu Nicolaus Kuleman, zum S. 1547 (699).286 ) Siehe zum W. 1458 (S. 173).