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2 (1897) Die Promotionen von 1409 - 1559
Entstehung
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LXVIII
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L XVIII

EINLEITUNG.

Universitätsmatrikel benutzt. Niemals aber bat man für die Schreibweise der Namen die Lesart dereinen oder der anderen Matrikel zu Grunde gelegt. Der Decan hat vielmehr, wie die zahllosen Ab-weichungen beweisen, den Namen des Candidaten auf Grund mündlicher Mittheilung eingetragen.Mit Ausnahme weniger Fälle finden sich übrigens die Promovirten immer in der Matrikel.

Die Verzeichnisse der Promovirten sind, soweit ich dies heurtheilen kann, sorgfältig ange-legt worden. Wenn einmal unter den Baccalarianden des S. 1504 (S. 407) und des S. 1505 (S. 415)derselbe Laurentius Zciner de Zcwickavia erscheint, so beruht dies wohl nicht in einer Verwechselungmit einem anderen Scholaren. Vielmehr wird man aunehmen müssen, daß der Baccalariand wegenKrankheit oder aus einem anderen Grunde das erste Mal im Verlaufe der Prüfung zurücktrat undaus Versehen in der Liste blieb.

Die Zahl höherer kirchlicher Würdenträger oder der Mitglieder des höheren Adels ist unterden Promovirten außerordentlich gering. Wo sich solche fanden, wie z. B. im W. 1441 der Abt Jacobusvon S. Martin in Köln, Conservator der Kölner Universität (S. 128 und 130), und S. 1448 der FürstJohann von Anhalt (S. 144), hat man sie gebührend ausgezeichnet und außerhalb der durch dieImmatrikulation gebotenen Reihe an die erste Stelle gesetzt.

Sehr verschieden hat man es mit der Zählung der Promovirten gehalten. Einige Malewerden sie von 5 zu 5 numerirt, häufiger aber sämmtlich mit Ziffern bezeichnet. Die meisten Ilecanehaben indes auf jede Numerirung verzichtet. Eine Angabe der Zahl der Examinanden vor ihrernamentlichen Anführung findet sich zuerst im S. 1462. Seitdem wurde sie in der Regel hinzugefügt,zumal wo es sich um größere Zahlen handelte. Mit dem Niedergange der Universität, seit demJahre 1521, kam dieser Brauch in Abgang, ohne indes völlig zu verschwinden. Seit dem W. 1443wurde es auch üblich, die Zahl der von der Promotion Zurückgewiesenen, der Rejecti, anzugeben.Dieser Brauch hat sich ebenfalls bis in den Anfang des 16. Jahrhunderts gehalten und ist seitdemmehr und mehr außer Acht gelassen worden. Doch ist es sehr zu bezweifeln, daß auch im 15. Jahr-hundert die Angabe über die Abgewiesenen regelmäßig gemacht worden ist, denn wenn häufig durchmehrere Semester hindurch jede Angabe fehlt, so ist der Schluß noch nicht berechtigt, daß alle Exa-minanden die Prüfung bestanden haben. Die Namen der Zurückgewiesenen wurden nicht in dieMatrikel aufgenommen. Nur einmal im W. 1513 ist einer, Johannes Roßeier de Wunsidcl, aus Ver-sehen mit dem Zusatze reiectus fuit in die Liste der Baccalarien gelangt. Das Zahlenverhältniszwischen denen, die man abwies, und denen, die promovirt wurden, ist außerordentlich schwankend.Es beträgt z. B. bei den Baccalarien zu Pfingsten 1465: 20°/ 0 , zu Pfingsten 1444: 23%, zu Pfingsten1488: 25%, zu Pfingsten 1454: 26%, zu Pfingsten 1467: 28%, im W. 1450: 30% und zu Pfingsten1449 sogar 40%. Bei den Magistern ist das Verhältnis günstiger. Im W. 1455 ist es 11%, imW. 1457: 15%, im W. 1448: 21%, im W. 1443 ausnahmsweise 38%. Der Magistrand konnteschon hei dem Vorexamen, dem Tentamen, zurückgewiesen werden. Ein solcher Fall ist zumW. 1467 angemerkt worden. Wurde Jemand bei der Bewerbung um einen Grad abgewiesen, sostand es ihm wohl frei, sich noch an den Kanzler der Universität, später an den Landesherrn zuwenden und um seine Unterstützung zu bitten. So lesen wir zum W. 1480, daß 15 Magistrandenim Tentamen zugelassen wurdenex quibus unus reieiebatur in examine , qui postea per reveren-dum in Christo patrem et dominum, dominum Tilonem episcopum Mersburgensem , admissus est,ut ledius in libro bapireo continetur. u Da der 1. Band des Liber papireus verloren gegangen ist,so erfahren wir allerdings nicht, auf Grund welches Rechts der Bischof Thilo die Zulassung durch-zusetzen vermochte. Anders lag die Sache bei Bernhardus Schmocker Sulczbachensis, der imW. 1541 ex principis illustrissimi Mauritii commissione per litteras zum Baccalar promovirt wurdeund unmittelbar darauf die Magisterwürde erwarb. Offenbar bezog sich die Fürsprache desLandesherrn nur auf den Erlaß der für die Prüfung vorgeschriebenen Bedingungen hinsichtlichder Vorbildung und Studienzeit. Die Examina selbst hat Schmocker gemacht und bestanden.Auch andere Bemerkungen wurden den Promotionen hinzugefügt. Es ist vorgekommen, daß der