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2 (1897) Die Promotionen von 1409 - 1559
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EINLEITUNG.

hinzufügt, es sei hei der Einzeichnung ein Fehler darin begangen worden, daß die Baccalariandennicht in der richtigen Reihenfolge, die sie im Examen gehabt hätten, sondern nach der Zeit ihrerPräsentation aufgeführt worden seien: die richtige Reihenfolge finde sich im Liber papireus 380 ).

Obwohl die Statuten nichts davon sagen, daß von den Baccalarianden die Zahlung dervollen Immatrikulationsgebülir gefordert wurde, so hat doch ohne Zweifel jeder Candidat bei seinerMeldung diesen Nachweis bringen, oder wenn er früher nur einen Theil bezahlt hatte, den Rest ent-richten müssen. Denn ein Vergleich der Universitätsmatrikel mit der Matrikel der Facultät beweist,daß die Inscribirten, bei denen nachgezahlt worden ist, in den allermeisten Fällen auch als Baccalariender philosophischen Facultät genannt werden. Diese nachträgliche Zahlung war an den Rector desSemesters zu zahlen, in dem die Anmeldung zum Examen bewirkt wurde 281 ). Viele Rectoren habenmit der größten Sorgfalt die Nachzahlungen in der Matrikel vermerkt, einige selbst mit Hiuzufügungihres Namens, so daß die Eintragung geradezu als Quittung gelten kann 282 ). Es fehlt allerdings auchnicht an solchen, die nur hin und wieder oder gar nicht die nachträglichen Zahlungen angegebenhaben 283 ). Der Willkür war auch in solchen Dingen viel Spielraum gelassen.

Der Brauch aber, die Baccalarien und die Magister in einer ganz bestimmten Reihenfolgeanzuführen und bei den ersteren in der Matrikel den Nachzahlungsvermerk zu geben, war für michvon großer Wichtigkeit. Er ermöglichte es mir, Namen zu identificiren, deren Zusammengehörigkeitsonst nicht erkennbar war. Der Baccalariand gab nämlich seinen Namen bei der Meldung dem Decanmündlich au und zugleich unterrichtete er ihn über den Tag und das Jahr seiner Inscription. Bei derNamensnennung herrschte aber die größte Verschiedenheit. Die Orthographie stand noch nicht fest.Dazu kam, daß der Candidat bei seiner Inscription häufig den Familiennamen weggelassen und sichnur nach der Heimathsstadt genannt oder daß er während seines Aufenthaltes auf der Universität seinendeutschen Geschlechtsnamen latinisirt, oder daß er ihn ganz hatte fallen lassen und sich nur nochnach seinem Geburtsort oder nach der seinem Heimathsort zunächst liegenden größeren Stadt be-zeiclmete. Nicht selten ist es auch geschehen, daß der Rector den Namen bei der Inscription gänzlichverunstaltet oder eine Verwechselung begangen hatte. Endlich hat sich auch noch der Decan nichtselten verhört und bei Uebcrtragung der Namen aus der Meldeliste in die definitive Promovirtenlisteverschrieben. In allen diesen Fällen gibt uns die Reihenfolge der Namen in Verbindung mit dem Nach-zahlungsvermerk, und unter der Berücksichtigung der Angabe der Nation des promovirenden Magisters,ein untrügliches Mittel, den Promovirten unter den Inscribirten nachzuweisen. Auch vermag man ander Hand dieser Hilfsmittel offenbare Fehler, die gemacht worden sind, aufzudecken. Ein JohannesUnruh de Freyenstadt z. B. ist Baccalar im W. 1461 (S. 186) und Magister im W. 1460 (S. 199) ge-worden. Nach der Stellung, die er in der Liste der Baccalarien hat, muß er im S. 1460 und zwarzwischen Polon. 15 und 26 inscribirt worden sein. Dort aber steht als 19. Johannes Wirtli de Lem-berg. Dieselbe Hand aber, nämlich die des Rector Petrus Wirtli von Löwenborg (W. 1510), die dortan den Rand nachträglich bemerkte:Anno 1^72 optimus artium et philosophie magister renunciatusattestante matriculn facultatis philosophie hat de Lemberg erst hiuzugesetzt und, wie in beidenExemplaren der Universitätsmatrikel noch zu erkennen ist, den ursprünglichen Eintrag Unruh in Wirtlikorrigirt. Johannes Wirtli, der im W. 1465 Baccalar und im W. 1472 Magister wurde, muß aber vordem W. 1459 inscribirt worden sein, denn der ihm folgende Baccalar Nicolaus Muntczmeyster deDressin wurde als 9. Meissner im W. 1459 in die Universitätsmatrikel eingetragen. Nach dieser

28 °) Siehe S. 288.

281 ) Siehe Bd. I, lvii.

282 ) Das. lyiii.

283 ) Sehr nachlässig sind hinsichtlich der Nachträge nach Ausweis der lromotionslisten die Rectorenfolgender Semester gewesen: W. 1441, S. 1452, S. 1456, S. 1477, S. 1478, W. 1479, W. 1483, W. 1492, S. 1495,S. 1518, S. 1533, S. 1543, S. 1545, W. 1548, S. 1552.