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2 (1897) Die Promotionen von 1409 - 1559
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EINLEITUNG.

Einmal im Jahre fand die Magisterprüfung statt, zur gewohnten Zeit, wie die Statutensagen 337 ). Die Examinatoren hierfür wurden am 28.December gewählt. Die Prüfungen der Magisterhielt mau, wie die der Baccalarien, lange Zeit hindurch im großen Colleg, und zwar in der Facultäts-stube ab. Das große Colleg empfing dafür von dem Decan für jeden Candidateu 2 Gr. 238 ). Später,seit 1515, wurden die Examina nach dem Collegium der Facultät verlegt 339 ).

Wie schon bei der Baccalarienpromotion ein Essen gegeben werden mußte 240 ), so fand auchhei der Promotion der Magistranden oder Licentiaten nach der Recommendatio ein Eestschmausstatt, das sogenannte Prandium Aristotelis. Dieses Festessen war insofern von den üblichen Doetor-schmäusen verschieden, als es vom Decan selbst geleitet wurde, während die Kosten von den Caudi-daten getragen wurden. Das Prandium wurde in einem der Collegienhäuser abgehalten 241 ). Späterbenutzte mau die Facultätsstube im großen Colleg dazu 342 ). Die Einladung zum Prandium Aristoteliserging vom Decan, dem Vicekanzler und den anderen Examinatoren. Dem übermäßigen Luxus hier-bei suchte man zu steuern 243 ). Aber wenn sich auch die Kosten unter eine zuweilen größere Mengevon Magistranden vertheilte, so waren sie doch immerhin nicht unbedeutend, denn dem eigentlichenPrandium Aristotelis folgte noch ein zweites, wenn auch bescheideneres Prandium, das nur dann aus-fiel, wenn die Zahl der Candidaten gering war, und ein drittes Essen zu Mittag, an dem nur dieExaminatoren und die Licentiaten Theil nahmen 344 ). Herzog Georg hat nachmals strengen Befehl ge-geben, die übertriebenen Ansprüche, die bei der Promotion und hei dem Prandium an den Candi-daten gemacht wurden, herabzumindern. Es bleibt aber fraglich, ob seine Verordnungen einendauernden Erfolg gehabt haben 245 ).

Ueberflüssig war jedenfalls und erschwerend, daß in der philosophischen Facultät die Pro-motionen zum Licentiaten und Magister zeitlich von einander getrennt und in besonderen Acten vor-genommen werden mußten, ohne daß dem Grade des Licentiaten eine besondere Bedeutung zukam.Abhilfe schaffte hier erst die Reformation des Herzogs Moritz vom Jahre 1543, nach der die Insigniender Liceutia in artibus und des Magisteriums au einem Tage ertheilt werden sollten. Im Winter 1543ist zum ersten Male die Promotion nach dieser Verordnung vollzogen worden 246 ).

Eine besondere Stellung unter den Magistern nahmen die Determinatores artium, die nachden Gewohnheiten des Cisterzienserortlens promovirt worden waren und zur Ausbildung der studiren-den Ordensbrüder im Collegium des heiligen Bernhard ihren Wohnsitz hatten, ein. Nach der am14. Februar 1488 zwischen dem Provisor des Collegiums, Balthasar von Pforta, und der Facultätgetroffenen Vereinbarung wurde den Determinatoren, die in Leipzig promovirt worden waren, nachdem Promotionsalter ein Platz in der Reihe der Magister gewährt, wenn sie das übliche Prandiumgaben und hierzu alle Magister der Facultät einluden, wenn sie 3 Gulden an die Facultät undV 2 Gulden an die Diener der Universität zahlten, zu ihrer Determination den Decan und mehrereSenioren der Facultät hinzuzogen, auf alle Vorlesungen, die von den Magistern zur Vorbereitung aufdas Baccalariat und Magisterium gehalten wurden, wie auf die Aufnahme in das Consilium Verzichtleisteten, und falls sie die Disputatio ordiuaria besuchten, am Disputireu und Opponireu Theil

237 ) Zarncke, Statutonbücher 315 No. 5, S. 329 No. 30, S. 393 No. 15, S. 445 No. VI, 1.23S ) Das. 315 No. 24 3, S. 330 No. 31, S. 393 No. 15, S. 445 No. 2.

239 ) Siehe S. 505.

24 °) Zarncke, Statutenbücher 450 No. 16.

241 ) Das. 315 No. 24 1, S. 330 No. 32.

- 4 ' 2 ) Das. 393 No. 15, S. 445 No. VI, 2.

2I3 ) Das. 449 No. 15.

244 ) Das. 450 No. 15.

245 ) Am 2. Decembcr 1522 bei Stübel, Urkundcnbuch 453,

24 °) Siehe S. 675.