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2 (1897) Die Promotionen von 1409 - 1559
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DIE PHILOSOPHISCHE EACULTÄT.

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schule von Neuem zu erwerben, die Statuten zu beobachten und das Wohl der Universität und Facul-tät nach Kräften zu fördern 227 ). Zugleich nannte der Magistrand einen Magister aus seiner Nation,unter dem er den die Magistcrpromotion einleitenden rednerischen Act, die Inceptio, beging, und vondem er die Insignien des Magisters erhielt. Noch im S. 1445 wurde das Recht des Candidaten, sichden Promotor unter den Magistern seiner Nation selbst zu wählen 328 ), und zwar nach späterer Ver-fügung von 1449 unter den actu regentes, anerkannt. Dieses Recht ist ihnen, wie wir weiter unten,bei Besprechung der Promotionseintragungen sehen werden, in der Zeit von W. 1457 bis S. 1461 ent-zogen, später aber wieder hergestellt worden und hat nachmals noch bis 1543 bestanden. Für dieFeierlichkeiten dieser Promotion geben die Statuten keine Vorschriften. Vermuthlich verlief sie nachder Weise der anderen Promotionen. Damit hatte der Candidat den höchsten Grad in der philoso-phischen Facultät erreicht. Wohl haben die Statuten, wie z. B. im S. 147 6, betont, daß das Magisteriumdieselbe Bedeutung in den Artes habe wie das Doctorat 239 ), doch ist in der Zeit, für die die Promo-tionen hier mitgetheilt werden, die Bezeichnung Doctor artium oder Doctor philosophiae nicht üblichgeworden. Es ist immer eine Ausnahme, wenn Christoph Kuppener im W. 1510 als utriusque iuriset philosophiae doctor 330 ) bezeichnet wird 231 ). In der Regel hat man nur von einem Magister artiumoder auch, seit dem Beginne des 16. Jahrhunderts, von einem Magister philosophiae gesprochen. Derneue Magister erhielt hierauf seinen Platz in der Reihenfolge der Mitglieder der Facultät ( locatio ),der sich ursprünglich nach der Präsentation, später aber, etwa seit W. 1431, nach dem Alter richtete,das sie als Baccalare hatten 232 ). Der Decan, der die Einreihung und die Einzeichnung in den Liberfacultatis vorzunelnnen hatte, war für die Richtigkeit der Location verantwortlich.

Da die Magister von den Promotionen nicht geringe Gebühren bezogen, so lag es nahe, daßsie, zumal sie meist mit einem sehr kleinen Einkommen sich begnügen mußten, bei den Prüfungenden mildesten Maßstab anlegten, um die Einnahmequelle, die ihnen hier floß, nicht zu verkümmern.Daß bei den Prüfungen sogar gelegentlich grobe Täuschungen des Vertrauens, das man in die Exami-natoren setzte, vorkamen, beweisen die eidlichen Verpflichtungen, die man den Examinatoren auf-zuerlegen sich gezwungen sah. Indes auch von den Durchstechereien abgesehen, so stellte man in derRegel die Forderungen so niedrig, daß die Promotionen der Facultät geradezu in Verruf kamen 233 )und die Facultät im S. 147 6 geuöthigt war, allen Examinatoren eine größere Strenge zur Pflicht zumachen 234 ). Ob die Maßregeln, die damals die Facultät traf, wirklich Nutzen gebracht haben, magdahingestellt bleiben. Wenn nachmals Herzog Moritz zu klagen hatte 235 ), daß die Promotionenoftmals vmb gunst vnd gelt willen geschenn, dadurch die einfekligen merglich beschwert, die denstandt der promovirten ansehenn, vnnd also wan die promovirten in der Kunst nicht geschieht vor-furt werden, so traf dieser Vorwurf gewiß auch die philosophische Facultät, die ihn in den Liberfacultatis aufnahm und zu den Worten hinzufügen ließ:Huc referenda, saepius legenda et con-sideranda 236 ).

22) Zarncke, Statutenbüchcr 308 No. 14, S. 336 No. 54, S. 356 No. 17, S. 403 No. 17.

22s ) Das. 321 No. 1, S. 343 No. 87.

229 ) Das. 417: cum magisterium in artibus doetoratus sit in oisdem. Siehe auch oben S. XL.

23 °) Siehe S. 460.

231 ) Zuerst nennt sich im W. 1512 (S. 475) der Decan Johannes Beuschel (Tuberinus) philosophiae ma-gister. Johannes Nicolaus Reibogcrstius im S. 1522 (S. 567) und Caspar Barth im S. 1526 (S. 601) nennen sichartium ac philosophiae magistor, Georg v. Soda im S. 1527 (S. 604) und Peter Scorler im S. 1528 (S. 607) bonarumlittorarum ac philosophiae magister.

23a ) Zarncke, Statutenbüchcr S. 446 No. 4: inscribi debent . . . magistrandi . . . sccundum ordinem senii,quem liabent in proinotione baccalariatus.

233 ) Siehe den Brief des Bischofs Johann von Merseburg vom 2. Juni 1444 bei Zarncke, Statutenbüchcr 367.

234 ) Das. 416 No. XI, 1.

235 ) Schreiben vom 2(5. Mai 1542 bei Sttibel, Urkundenbuch 549.

23 °) S. 689.

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