DIE PHILOSOPHISCHE FACULTÄT.
XLIX
des Apparates dccrctalium Innocentii IV. (Yenet. 1481, Jus can. 63), eingetragen worden ist 145 ):„Idem magistri tarnen ad preces domini Johannis episcopi Mißnensis quamquam difficulter ad dictamfacultatem fuerunt restituti, sed post aliquot annos, scilicet, anno MCCCCLXXXIX 0 post festumPasee, quia falsificaverunt matriculam faeultatis areium ali.qua folia exscindendo et aliqua adinvicemsimul conbituminando, eciam aliquos articulos ex eadem matricula delendo etc., per reverendum inChristo patrem et dominum dominum Tylonem episcopum Merscburgensem dicte universitatis Liptzensiscantzellarium fuerunt in Merseburg incarcerati et postea a dicta facultatc areium et tota universitateperpetue exclusi, in qua quidem exclusionis causa et eius testium examinacione ego fui lie ) . . . coramdicto Merßeburgensi episeopo.“
Die Verhaftung der beiden gewaltthätigen Magister hatte einen großen Prozeß zur Folge,der vor die römische Curie gebracht wurde 147 ) und zur Citation der Universität und Facultät nachRom führte. Er endete mit einem Compromiß, der für uns insofern von Interesse ist, als manüboreinkam, alle Einträge der Universitäts- und Facultätsbiicher, in denen sich Beleidigungen gegenF’risner und Schreyttcr wie gegen ihre Anhänger fanden, zu vernichten, und beschloß, weil nach derGewohnheit ein jeder Decan der Artistenfacultät „acta et conclusa tempore sui decanatus“ aufzu-zeichnen habe, daß Schreytter, der hierzu in seinem Decanat nicht gekommen sei, dies entwedernachhole, oder falls die Einträge bereits gemacht worden seien, sie als Decan unterzeichne 148 ).
Mehr als der Liber pergamenous ist jedenfalls von diesen Streitigkeiten der reichhaltigereLiber papireus, der die Verhandlungen gegen die beiden erzürnten Magister enthielt, in Mitleidenschaftgezogen worden. Aber es ist doch auch der erstere nicht völlig unberührt geblieben. Die chrono-logische Folge ist unterbrochen worden. Wohl hat am Ende des S. 1488 Nicolaus Lindnor von Leipzigangemerkt: „Scquitur decanatus magistri Nicolai Schreytter Aber es folgt schon das Sommer-semester 1489 und hierauf das Wintersemester 1489. Erst dann hat Nicolaus Schreytters DecanatPlatz gefunden. Die Eintragungen des Decans Wenceslaus Fabri, die auch in dieser Handschrift ver-muthlich die Beschlüsse gegen die beiden Magister enthielten, sind dabei höchstwahrscheinlich ver-nichtet worden, denn dieselbe Iland, die Schreytters Einzeichnungen machte, hat nun auch die desWenceslaus Fabri wiederholt.
Auch sonst haben die Einträge der Decane, soweit sie einen Tadel gegen einen Magisteraussprachen, zu ärgerlichen Streitigkeiten geführt. So sah sich Magister Heinrich Ribsch von Büdingenim S. 1511 veranlaßt, sich mit der Klage an den Herzog Georg zu wenden, „das er in das buch con-clusorum faeultatis artium seynes bedunckens zeu unngclymff sey eyngcschribenn ltli0 ), und es bedurftedes Einschreitens des Landesherrn, um den Frieden wiederherzustellen. In diesem Falle hat cs frei-lich bei der Eintragung sein Bewenden gehabt, denn die Facultät machte geltend, daß es gegen dasHerkommen der Facultät sei, Einträge des Facultätsbuchcs wieder zu löschen. Alle diese Streitig-keiten führten dazu, daß der Decan die Eintragungen nicht mehr auf eigene Hand vornehmen durfte,sondern die Senioren und Executoren dabei um ihre Zustimmung ersuchen mußte 150 ), und daß dasStatut, welches diese Anordnung traf, wiederholt eingeschärft wurde 151 ).
Da die beiden Libri faeultatis in den Händen der Dccane blieben, so lag es nahe, daß Zusätzezu früheren Aufzeichnungen gemacht wurden. Doch ist dies, von wenigen Ausnahmen abgesehen,nicht geschehen. Ganz vereinzelt ist auch der Versuch geblieben, einen Eintrag durch willkürliche
145 ) Nach gütiger Mittheilung dos Herrn Oborbibliothekar Dr. Förstemann.
116 ) Nach fui einige musikalische Noten in einem Schema von drei Linien.
lu ) Siehe die Einträge im Libcilus formularis des Johannes Fabri de Wordea bei Zarncke, Statuton-büchcr 121. 132. Vergleiche dazu die Urkunden bei Stübol, Urkundenbuch 232, 233, 235, 253.
1,s ) Stübel, Urkundenbuch S. 256.
,19 ) Siehe S. 467.
,5 °) Siebe S. 601.
1B1 ) Siebe S. 608. Vcrgl. das Conclusnm von 1527 S. xlvii.
COT). DIPL. SAX. II. 17. O-