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2 (1897) Die Promotionen von 1409 - 1559
Entstehung
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XLVI
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EINLEITUNG.

Das Verzeichnis der Promotionen hat anfangs, wo es als Anhang zu den Statuten betrachtetwurde, keinen besonderen Namen getragen. Das Statutenhuch hieß schlechthin, weil es die wich-tigsten Aufzeichnungen der Facultät enthielt,Liber facultatis. Als das Verzeichnis der Promo-tionen von den Statuten getrennt wurde, gab man ihm den Namen, der sich auf der Innenseite desVorderdeckels aufgezeichnet findet:Liber decanatuum et promotomm in artibus . Aber dieserName hat sich nicht eingebürgert. Die Promotionsliste blieb immer noch der Liber facultatis undwurde zum Unterschied gegen den sogleich zu erwähnenden Liber papireus oder papiraceus genanntder Liber chartaceus oder pergameneus. Da mau jedoch häufig das Bedürfnis hatte, das Buch nachseinem Inhalte näher zu bezeichnen, so bediente man sich auch des Titels Matricula oder Album.Der ersterc erscheint bereits gegen Ende des 15. Jahrhunderts in einer gegen Nicolaus Schrcyttervon Coburgk und Andreas Frisner von AVunsiedel gerichteten, weiter unten zu behandelnden Anklagewegen Fälschung der Liste. Ausdrücklich wird sie hier Matricula facultatis artiiun genannt. Unddiese Benennung kehrt auch sonst wieder. In den Eintragungen des S. 1504 (S. 405) wird sogarvon der Matricula bapirea gesprochen, die in Gegensatz zu der Matricula chartacea, also dem Liberdecanatuum, gesetzt wird. Die Bezeichnung Album erscheint öfter z. B. im S. 1519 (S. 542), W. 1520(S. 556). Auch wird sie von Blasius Thanmndler in der Bemerkung, die er dem Verzeichnis derListe der Decaue auf der Innenseite des Vorderdeckels des 1. Bandes im Jahre 1546 hinzufügte,gebraucht.

Neben diesem Album wurde in der philosophischen Facultät noch ein anderes Buch geführt.Es wird häufig ebenfalls nur als Liber facultatis oder mit Beziehung auf das Album alsalter über,meist aber in Rücksicht auf das Material, aus dem es bestand, als Uber papireus oder papyraceusbezeichnet 138 ). Ein Unterschied in der Verwendung war von Anfang an vorgesehen worden.Während neue Statuten in den Liber facultatis im Besonderen, in das anfänglich mit dem Album ver-einigte Statutenbuch, eingetragen werden sollten, hatten die Conclusa ihren Platz in dem Liber pa-pireus zu finden, der daher auch Conclusorum über genannt wurde. So wenigstens bestimmten dieZusätze zu den Statuten aus dem Munter 1411: Item quilibet decanus tenebitur per singula conclusaet statuta conscribere , conclusa ad librum papirewm cognominatum , statuta ad librum facultatis, subiuramento suo, quod fecit facidtati 1118 *). Aber der Unterschied zwischen den beiden Büchern wurdenicht streng eingehalten. Voraussetzung war, daß der Decan in beide die Namen der Promo-virten eintrug, denn es war doch wünschenswerth, daß man, wie von den an der Universität Inscri-birten in den beiden Matrikeln, so auch von den Promovirten der philosophischen Facultät eindoppeltes Verzeichnis hatte. Hierdurch aber kam es, daß man zwischen den verschiedenen Ein-trägen überhaupt keinen Unterschied machte und beide Bücher häufig völlig gleich behandelte. Dochhat sich allmählich die Regel gebildet, daß alle Facultätsbeschliisse, Promotionen und Assumptionenim Liber papireus oder conclusorum Aufnahme fanden, die Promotionen dagegen noch einmal ge-sondert in den Liber pergameneus eingetragen wurden. Der Liber papireus wurde damit das imIlandgebrauche befindliche, für allerhand Aufzeichnungen bevorzugte Buch der Facultät. Und häufiggenug benügte man sich im Liber pergameneus auf die ausführlicheren Mittheilungeu der Papier-handschrift zu verweisen.

Um so mehr ist es zu beklagen, daß die Papierhandschrift für die Zeit bis zum S. 1501 ein-schließlich in Verlust gerathon ist. Bei der Reichhaltigkeit des Inhalts, durch den sie, nach der Fort-setzung zu urtheilen, ausgezeichnet gewesen sein muß, hätte sie für die älteste Geschichte der Uni-versität eine Quelle ersten Ranges gebildet.

Wann der erste Band der Papierhandschrift verloren gegangen ist, läßt sich mit Sicherheitnicht sagen. Im Jahre 1545 wird in dem zweiten Bande in einer Anmerkung (S. 688) der erste

13S ) Siehe z. B. zum S. 1527 auf S. 606.139 ) Zarnc-ke, Statutoubüchcr 313.