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2 (1897) Die Promotionen von 1409 - 1559
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DIE JURISTISCHE FACUUTÄT.

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Leipzigs weilte, aber, falls ihm bei der Promotion eine Tliätigkcit zugewiesen worden war, einen Ver-treter stellte 83 ).

Da bei der Vertheilung der Gebühren der Promotor, Präsentator, Compromotor und Re-connnendator mit wesentlich höheren Beträgen bedacht wurden, so konnte ihre Wahl nicht den Can-didaten überlassen werden. Nach einem Turnus, für den das Amtsaltcr bestimmend war, wurde dieTliätigkcit der Doctorcn bei der Promotion derart geregelt, daß jedem ein gleicher Theil an denGebühren zufiel 8 ' 1 ).

3. Die Eintragungen der Promotionen. Bestimmungen über die Aufzeichnungen derPromotionen, insbesondere wem sie oblagen, und an welchem Orte sie vollzogen werden sollten, sindin den älteren Statuten nicht vorgesehen worden. Doch liegt es auf der Hand, wie auch das vonJohannes von Breitenbach gegebene Beispiel zeigt, daß es Sache des Ordinarius war, für ein Ver-zeichnis der Promovirtcn zu sorgen.

Die Aufzeichnungen, wie sie bis zum Jahre 1559 vorliegen, sind wesentlich verschiedenerArt. Bis zum Jahre 1517 haben wir Namenreihen, von da ab gleichsam kurze Protokolle, dienicht nur die Namen der Promovirten, sondern auch die der bei der Promotion betheiligten Doctorenangeben. Die ersten Aufzeichnungen, die auf das Ordinariat des Johannes von Breitenbach zurück-gehen und nur hinsichtlich der Liste der Doctoren später ergänzt worden sind, führen für die Jahre14091559 128 Doctorpromotionen an 86 ). Sie enthalten nur den Namen des Doctors und eineAngabe über das Recht, in dem er seine Würde erworben hatte 86 ). Zu einzelnen Namen findetsich noch die Bemerkung hinzugefügt Ordinarius. Diese Angabe der späteren Würde hat mannachgetragen. Für die frühere Zeit sind, als unter Johannes von Breitenbach Ordinariat die Listeaus einer älteren Vorlage copirt wurde, die Nachträge mit abgeschrieben worden. In einzelnen Fällenhat man zu den Namen später noch eine genaue Angabe über die Ileimath gesetzt, dagegen habenEinträge über spätere Lebensschicksale, mit Ausnahme bei Paulus Watt, bei welchemepiscopusSambicnsis beigcschricben worden ist, und bei den Naumburger Bischöfen Petrus de Slcinitz 87 )und Thcodericus de Bockstorff, nicht stattgefunden. Wichtig wäre eine Angabe über die Zeit derPromotion gewesen. Man hat sie aber sonderbarer Weise unterlassen. Erst bei No. 59 Sixtus Pfefferfindet sich zum ersten Male eine Jahreszahl 1504 und bei No. 6164 ein genaues Datum. Von 1521an hat sich dann der Gebrauch, Tag und Jahr zu bemerken, festgesetzt.

Von den 128 Doctoren, die die Liste nennt, haben 80 ihre Würde in utroque iure, 38 in iurecanonico, die übrigen in legibus 88 ), im weltlichen Recht, erworben.

Anfangs finden wir in Leipzig überwiegend Doctorpromotionen in decretis eingetragen. Eshängt dies damit zusammen, daß in Leipzig ursprünglich nur das canonische Recht gelesen wurde.Seit wann sich die Vorlesungen auch auf das römische Recht erstreckten, läßt sich nach den Statutennicht mit Sicherheit entscheiden. Erst die Statuten von 1504 bringen den Nachweis, daß das Studiumbeider Rechte an der Universität gepflegt wurde 89 ). Die Doctoren des weltlichen Rechts und dieDoctoren beider Rechte, die sich in dem Verzeichnis des Cod. A finden, werden daher anfangs,wenigstens bis gegen Ausgang des 15. Jahrhunderts, nicht in Leipzig selbst promovirt, sondern nurrecipirt worden sein 90 ). Fest steht dies von Conradus Thiiß, Johannes de Slynicz, Hcrmannus

83 ) Statuten bei Friedberg, Collegium iuridic. No. 13 S. 134.

84 ) Stat. No. 18 S. 127.

86 ) llor 129. Wolffgangus Sclioib Lypsensis gehört, als am 6. Dccember 1559 promovirt, nicht mehr indieses Verzeichnis.

80 ) Die letztere Angabe fohlt bei No. 66 nnd 67.

87 ) Er heißt mit seinem richtigen Namen Johannes.

85 ) Keine Angabe findet sich bei No. 66 und 67.

89 ) Fricdberg 28 ff.

) Tlicod. Mutlicr, Zur Geschichte der Rechtswissenschaft (Jona 1876) 94 nimmt an, daß Promotionender Legisten stattfanden.