XXIV
EINLEITUNG.
von 21 ctm Höhe und 15 ctm Breite besteht. Die Blätter sind von einer neueren Hand numerirtworden, wobei das erste Blatt aus Versehen auf der Vorder- und Rückseite eine Zahl erhaltenhat. Die folgenden Blätter sind daher sämmtlich um eine Ziffer zu hoch numerirt worden. DieHandschrift ist in Holzdeckel gebunden, die mit glattem, rothem Leder überzogen sind. BeideSchließer, wie auch zwei auf der Vorderseite befestigt gewesene Buckel, sind abhanden gekommen.Auf die Außenseite des Vorderdeckels hat man einen Papierzettel aufgeklebt, auf dem sich von einerHand des ausgehenden 15. Jahrhunderts die Worte verzeichnet finden: Statuta faeultatis. Deruntere Theil des Zettels ist abgerissen worden. Darunter liest man die neueren Signaturen: 18 undLoc. XVII No. V.
Auf der Rückseite von Bl. 2 beginnen, von einer Hand aus der ersten Hälfte des 15. Jahr-hunderts eingetragen, die Statuten mit den Worten: „ Quoniam, ut ait philosophus VI‘° poüticorum,non est facile permanere communitatem statutis seu consuetudinibus non compositam . . .“ Sie sindin einem Zuge bis Bl. 5 niedergeschrieben worden. Von dort setzen andere Hände bis Bl. 9' ein.Zu dem ersten Theile hat man viele Zusätze gemacht.
Bl. 10 blieb frei. Von Bl. 11 ab folgt dann unter der Ueberschrift: „Dodores faeultatisiuridice universitatis Liptzensis “ ein Verzeichnis der Doctoren der Juristenfacultät, zusammengestelltoder abgeschrieben von einer Hand des ausgehenden 15. Jahrhunderts aus einer verloren gegangenenVorlage. Es beginnt mit Conradus Thiiß und endet mit No. 50 Cristoferus Ivuppener, der unter demOrdinariate des Johannes von Breitenbach (1479—1508) kurz vor dem Jahre 1493 den Doctorhuterwarb 54 ). Diese Abschrift oder Zusammenstellung ist völlig gleichartig gemacht und in einemZuge niedergeschrieben worden. Die Namen hat der Schreiber von 5 zu 5 numerirt.
Dieses Verzeichnis erfuhr zunächst keine Fortsetzung. Erst unter dem Ordinariate Bene-dict Carpzovs (1645—1653) setzte eine Hand, die übrigens nicht die Carpzovs war, in einem Zugeschreibend und von 5 zu 5 weiter nmnerirend, das Verzeichnis bis zu No. 215 Amadeus EckoltWelsa-Austriacus, der 1653 promovirt wurde, fort. Mit ihm schließen die Einzeichnuugen desältesten Statutenbuches. Während für die ersten fünfzig Namen keine Vorlage nachweisbar ist, kannüber die Herkunft der folgenden kein Zweifel bestehen. Sie sind sämmtlich aus dem sogleich zu er-wähnenden zweiten Statutenbuche (B), und zwar zugleich mit den dort zu einzelnen Namen gemachtenspäteren Zusätzen, abgeschrieben worden 56 ).
Das zweite Statutenbuch (B) ist eine Pergamenthandschrift aus dem Anfänge des 16. Jahr-hunderts, die 53 von einer gleichzeitigen Hand numerirte, mit Ausnahme der drei letzten Blätterbeschriebene Blätter von 20 ctm Höhe und 14,5 ctm Breite enthält. Der Einband besteht aus Holz-deckeln, die mit braunem, gepreßtem Leder überzogen sind und durch einen Schließer zusammen-gehalten werden. Auf der Außenseite des vorderen Deckels liest man die neuere Signatur:Loc. XVII No. L.
Bl. 1, das Vorsatzblatt, giebt einen Cathalogus ordinariorum faeultatis iuridicae in academiaLipsensi , quantum ex actis colligi potuit. Dieses Verzeichnis der Ordinarien ist von einer und der-selben Hand bis einschließlich No. 19 Franciscus Romanus 1620 und jedenfalls noch unter dessenOrdinariat (1620—1636) hier eingetragen worden. Der nächste Ordinarius Sigismundus Finckel-thaus (1636—1644) hat seinen Namen selbst eingezeichnet, und seinem Beispiele sind die späterenOrdinarien gefolgt bis zum 28. Carolus Ferdinandus Ilommel Lipsiensis introductus die 4. Octobris1763. Honnnel legte alsdann ein neues Statuten- und Doctorbuch auf seine Kosten an, das weiterunten anzuführen sein wird.
54 ) Thcod Muthor, Aus dem Univorsitäts- und Gelebrtcnleben im Zeitalter der Reformation (Erlangen1866) S. 130.
05 ) Emil Friedberg, Bas Collegium iuridicum 97 Anm.