DIE THEOLOGISCHE FACULTÄT.
XXI
promotor. Die Einführung der Reformation wandelte diese Form der Eintragung. Die Licenz er-scheint nun als Uoenoia sumencli dodoralia insignia , als lieencia, ut insignia dodorum perciperent, undals promotor wird jetzt der Procancellar genannt, der zumeist als mit dem Docan identisch erscheint.Angaben über die geleisteten Promotionskosten treten erst seit dem Beginn des 16. Jahrhundertsauf. Genannt werden 5 Gulden als Zahlung an den Fiscus. In einzelnen Fällen sind sie nicht so-gleich gezahlt w’orden und hat man den Zahlungsvermerk erst später hinzugefügt. Nicht seltenfinden sich hei der Erthcilung der Liccnz Bestimmungen über die Stelle (loeus), die der zukünftigeDoctor in der Reihenfolge der Doctoren cinnelnnen sollte. Es war dies insofern von großer Wichtig-keit, als die Präsentation zu den Domherrenstcllcn, die der Facultät zugewiesen worden waren,nach dem Amtsalter erfolgte und bis auf die Statuten von 1543, die den jährlichen Wechsel des Do-cauats vorsahen, das Decanat dem Senior der Facultät zufiel.
Der Eintrag der Doctorpromotion lautet anfangs kurz: reeepit insignia doctoratus oderpromotus est in dodorem. Seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts heißt es von den Promotorentenucrunt aidam dodoralem . . . in dodores promovendo, und zwar ist der Ort der Promotion an-gegeben. Sie fand in der Nicolaikirche statt 10 ). Ganz vereinzelt ist die Form bei der Promotiondes Conrad Coci, genannt Wimpina, der mit Zustimmung der Facultät am 5. Januar 1503 von demCardinallegaten Raimund Peraudi in der Paulinerkirche zum Doctor der Theologie promovirt wurde 11 ).Später änderte sich der Wortlaut der Eintragung wieder. Die Promotoren werden in der Regel ge-nannt. Es heißt von ihnen, daß sie den feierlichen Act der Promotion leiten ( cekbrare aulam dodo-ralem) und die Candidaten zu Doctoren ernennen (crccM-e) 12 ). Diese Formel erhielt sich auch nachder Einführung der Reformation. Doch findet sich daneben auch die Wendung: ornati mnt titnlo etgradu dodorum thcologiae unter Nennung des Promotors. Selten wird hei der Doctorpromotion derKosten gedacht. Besonders bemerkt werden muß in dieser Hinsicht die Eintragung des MatthäusMetz und Melchior Rudel, die im Jahre 1538 in das Buch einschriebon, daß sie dem Docan und Pro-motor 18 alte Schock bezahlt hätten, und dazusetzten, daß sie die Zahlung zu der Zeit geleistethätten, wo die Insignien des Doctorats von ihnen envorben worden seien 13 ).
Neben den Promotionen finden sich auch Notizen über die Aufnahme der in Leipzig zumDoctorat Gelangten in das Consilium facultatis theologicae eingetragen. Sicherlich hat mau es aberdamit nicht genau genommen. An erster Stelle wird erst Thomas Werneri von Braunsberg im Jahre1486 genannt 11 ). Die Gebühr der Aufnahme ( recipere) wird dabei in der Höhe von 16 gr. angegeben.Im Jahre 1499 wird Matthäus Damerow von Pronzlau angeführt 15 ), 1505 Conradus Coci, genanntWimpina 10 ). Seitdem stößt man häufiger auf die Bemerkung, daß ein Doctor in das Consilium facul-tatis aufgenonnuen worden ist 17 ). Die Kosten für die Receptio sind dabei dieselben geblieben.
Die von Herzog Moritz von Sachsen im Jahre 1543 bestätigten Statuten machten, wie wirsahen, der Forderung eines der Promotion folgenden Bicnniums ein Ende. Sobald sich der Doctoreiner neuen Disputation unterzogen hatte, trat er in die Facultät ein. Die Eintragungen entsprechengenau den Bestimmungen der Statuten. Gewöhnlich kurze Zeit nach der Doctorpromotion fand dieDisputation des neuen Doctors über ein bereits in der Aula doctoralis behandeltes Thema statt.Nun erst wurde er zum vollberechtigten Mitgliede der Facultät. Man bediente sich für diesen
40 ) Siehe S. 21 zu 1512 Oct. 25, S. 26 zu 1523 Nov. 3, S. 29 zu 1536 Juli 19.u ) Siehe S. 17.
lä ) Siehe S. 29 unterm 19. Juli 1536.
“) Siehe S. 30.
44 ) Siehe S. 13.
4Ö ) Siehe S. 16.
40 ) Siehe S. 18.
”) Siehe z. 15. S. 22; Hermann Rabe mul Georg Dottanius, S. 27 Ludwig Sartoris uiul Gregor Breitkopf'.