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2 (1897) Die Promotionen von 1409 - 1559
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DIE TI-IEOLOGISCIIE EACULTAT.

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theologischen Facultät Martin Meyendorn von Hirschberg am 21. Februar 1531. Es handelt sichum ein Zeugnis, daß jener den Grad eines Baccalarius formatus erhalten hat. Offenbar sollte csebenfalls als Formular dienen.

Der für uns wichtigste Theil des Buches ist das unter dem TitelSignatum promotorum inthcologia anno 88 auf Bl. 30 anhebende Verzeichnis der Promotionen. Wie oben schon bemerktwurde, ist es Abschrift einer und derselben Hand bis zum Jahre 1508, dessen Promotionen auf Bl. 47eingetragen worden sind. Fortgesetzt wurde es, indem die Hälfte von Bl. 47 und Bl. 47' freiblieb,auf Bl. 48 mit den Promotionen des Jahres 1510. Es scheint demnach Platz für das Jahr 1509 ge-lassen worden zu sein, aber die Eintragung ist unterblieben. Irrthümlich sind dann unter die letztenEintragungen auf dem leergebliebencn Raum von Bl. 47 zwei Promotionen, die eine von 1512, dieandere von 1523, eingetragen worden.

So nahe die Annahme liegt, daß die Decane mit der Weiterführung des Promotionsverzeich-nisses betraut waren, so findet sie doch bei einem Einblick in die Handschrift keineswegs immer Be-stätigung. Die Hände wuchsein sehr oft, ja im Jahre 1536 sind die Eintragungen durch nichtweniger denn fünf Hände vorgenommen worden. Unter ihnen ist deutlich die des Johannes Sauervon Windsheim erkennbar, der seine eigene Doctorpromotion und die des Caspar Deichsel ver-zeiclmete. Der Fall, daß der Graduirtc seihst seine Promotion eintrug, ist im Jahre 1538 noch drei-mal vorgekonnnen. Auch 1537 sind die drei Eintragungen, die dieses Jahr aufweist, von drei ver-schiedenen Händen gemacht worden, obwohl sie, vom 25. April, 9. Juni und 13. Juni herrührend,zeitlich einander sehr nahe lagen. Aehnliclies wiederholt sich bei anderen Jahren. Andererseitsschreibt Johannes Sauer von Windsheini die Promotionen vom 6. Februar 1541 bis zum 17. October1544 einschließlich in die Signatura ein. Am 10. Mai 1543 bekleidete er nach dem Eintrag dasDccanat. Im folgenden Jahre aber lag dieses Amt in der Hand Bernhard Zieglers. Der Dccan über-ließ also in diesem Jahre dem Johannes Sauer die Eintragungen. Im Jahre 1545 war AlexanderAlcsius Dccan. Auch er hat die Promotioneu seiner Amtszeit nicht eigenhändig eingezeichnet.

Offenbar hat sich eine bestimmte Regel in der Eintragung der Promotionen nicht heraus-gcbildct, und so blieb manches der Willkür des Decans überlassen. Die häufig wechselnde Form derEinzeichnung, wie auch gelegentliche Lücken des Verzeichnisses finden hierin ihre Erklärung.

Die Signatura promotorum beginnt erst, wie wir sahen, mit dem Jahre 1428. Die früherenAufzeichnungen sind vermuthlich verloren gegangen.

Eine übersichtliche Gestaltung der Eintragungen, etwa nach Decanatcn oder nach Baccalarien,Licentiaten und Doctoren geordnet, ist in der Handschrift nicht beliebt worden. Auch hat man voneiner Zusammenstellung der Namen der Decane gänzlich und von deren Nennung hei den einzelnenPromotionen in den meisten Fällen abgesehen. Man ließ sich an einer tagebuchartigen Anführungder Graduirten in chronologischer, nur an einer Stelle durch Unachtsamkeit gestörten Ordnung ge-nügen. Der Abschreiber oder Verfasser des Verzeichnisses bis 1508 hat nur insofern eine über-sichtlichere Gestaltung des Textes versucht, als er über die Eintragungen kurz das Jahr setzte,also Anno 28, Anno 29, Anno etc. quingentesimo u. s. f. Bei den späteren Eintragungen hat manauch hiervon abgesehen.

2. Die für die Promotion geltenden Bestimmungen. Wer alle Grade der Facultätdurchlaufen wollte, wurde zuerst Baccalar, dann Licentiat und zuletzt Magister oder Doctor derTheologie. Als allgemeine Vorbedingung zur Promotion zum Baccalar galt bei dem weltlichen Be-werber, daß er Doctor oder wenigstens Licentiat des canonischen Rechts oder der Medicin, Magisteroder zum mindesten Licentiat der Artistcnfacultät war 2 ). Die Magistri artium, die Licentiaten descanonischen Rechts und der Medicin, die fünf Jahre in dem gewohnten Lehrgänge Theologie studirthalion, wurden daher zur niederen Stufe des Baccalariats befördert und zu den Vorlesungen als

2 ) Fr. Zarncko, Die Statutcnlmchcr (lor Universität Leipzig (Leipzig 18üL) 547, No. 1.