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1 (1895) Die Immatrikulationen von 1409 - 1559
Entstehung
Seite
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AUSSCHEIDEN DURCH RELEGATION, EXCLUSION UND RESIGNATION.

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mitten unter den Relegationen und Excludirten wiederholt angemerkt. Es fragt sich nun, oh diesewieder zu Gnaden aufgenommenen Studenten einer neuen Intitulation bedurften. Im W. 1431 Bav.No. 11 findet sich der Eintrag Adolphus Nassaw reassumptus anno domini XXXII. XXX. die Januariiohne Angabe der Gebühr. Offenbar handelt es sich hier um die Wiederaufnahme eines Excludirten.Dieser Adolphus war bereits im W. 1426 Bav. No. 4 inscribirt, aber bei seiner Exclusion herausradirtworden. Als mau ihn später wieder aufnahm, hat man ihn auch hier wieder nachgetragen. Eineerneute Zahlung der Gebühr hat man von ihm nicht verlangt. Da die begnadigten Excludirten neuvereidigt werden mußten, war es geboten, sie von neuem in die Matrikel eiuzutragen. Damit scheintman es aber in der nächsten Zeit nicht immer streng genommen zu haben. Erst gegen Ende des Jahr-hunderts stoßen wir wieder auf Erneuerung der Eintragung. Im S. 1476 Misn. No. 50 findet sich dieEintragung Paulus Roth de Jenis, exclusus per universitatem, reconciliatus iuramentum repeciit. Rothhat 10 gr. Gebühren entrichtet. Er war im S. 1475 wegen Bruchs der Relegation excludirt worden 167 ).Im S. 1491 Bav. No. 102 war Wilhelmus Howptmar oder Heupt de Smalkaldia unter Erlegung von6 gr. Gebühren intitulirt worden. Die Exclusion traf ihn im S. 1492 168 ). Aber es gelang ihm inFolge der Fürsprache des Herzogs Georg von Sachsen, des Erzbischofs Ernst von Magdeburg unddes Bischofs Thilo von Merseburg schon im nächsten Jahre die Verzeihung der Universität zuerhalten 159 ). Im S. 1493 Bav. No. 72 nahm man ihn wieder gegen Zahlung von x gr. in die Matrikelauf 160 ). Ein fester Brauch scheint sich hierin nicht ausgebildet zu haben. Wenigstens gestatten unsdie Eintragungen bei ihrer Lückenhaftigkeit keinen sicheren Beweis, einen solchen anzunehmen.

Erheblich geringer als die Zahl der Excludirten und Relegirten ist die derjenigen Universi-tätsverwandten, die auf die Privilegien der Hochschule verzichteten. Ich habe sie ebenfalls in derAusgabe durch das Zeichen § hervorgehoben. Der Verzicht konnte dadurch erklärt werden, daßsich einer der ihm drohenden Strafe durch die Flucht entzog und sich damit seihst relegirte oderexcludirte, oder er wurde förmlich vor dem Rector ausgesprochen. Im letzteren Falle konnte essich darum handeln, daß sich der Resignirende mit der Aufgabe der Privilegien der Strafgewalt desRectors zu entziehen gedachte, oder aber daß er das Studium aufgeben und sich einem solchenbürgerlichen Gewerbe zuwenden wollte, das sich für einen Universitätsverwandten nicht schickte 161 ).

Wer in förmlicher Weise auf die Privilegien verzichtete, wurde in der Matrikel gestrichen,und neben den Eintrag wurde die Bemerkung gesetzt Resignavit privilegia oder auch resignavit inpresmcia notarii oder consilii. Der erste derartige Zusatz findet sich zum W. 1457 Bav. No. 43. Esscheint, daß man es trotz des ausdrücklichen Gebotes der Statuten 162 ) auch mit dem Vermerk derResignation in der Matrikel nicht besonders streng genommen hat. Von W. 1514 an suchen wirderartige Vermerke vergeblich.

Der Grund der Resignation ist in der Regel nicht angegeben. Nur ein einziges Mal findetsich zum S. 1493 Bav. 36 der Zusatz Resignavit propter birretrum, der nicht ganz Idar ist.

Besondere Obacht mußte darauf gegeben werden, daß sich kein Mitglied der Universitätdurch Resignation der Privilegien der Buße für ein Entgehen entzog. Bezeichnend ist nach dieserSeite hin das ungebührliche Auftreten des Balthasar de Juterbock, der, wegen eines Vergehens zurRechenschaft gezogen, dem Rector Johannes Hofl'mann (S. 1413) in Gegenwart des Notars und derConsiliarii entgegenhielt: Domine rector, vos voltis a me habere penam et illam non habeo vobis

,6) Siche S. 738.

168 ) Siehe S. 740.

169 ) Siehe S. 740.

16U ) Das Zeichen § vor dem Namen ist hier zu streichen. Zu seinem Namen hat eine Hand gefügt Hic fuitexclusus in rectoralu Sporn. Das ist ein Irrthum. Excludirt wurde er unter dem Rectorate des Nicolaus Kleinschmidt.lcl ) Siehe Statut. XXXII. De resignantibus privilegia universitatis bei Zamcke, Statutenbücher 71.

162 ) Das. 71.